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Impftermine für Menschen mit Vorerkrankungen

Ab sofort erhalten Menschen mit Vorerkrankungen, die unter die Prioritätsstufe 2 der Coronavirus-Impfverordnung fallen, mit ärztlichem Attest einen Termin zur Corona-Schutzimpfung. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

Die Buchung eines Termins im Impfzentrum ist über das Anmeldeportal http://buchen.impfzentrum-oe.de  möglich.

Impfterminbuchung

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 06. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen in den Arztpraxen beginnen soll.

Alle Infos unter: http://impfzentrum-oe.de

25.03.2021 

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