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Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreis Olpe nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Fortführung Liegenschaftskataster und Abgabe von Geodaten

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Führung des Geschäftsbuchs
Übernahme von Katastervermessungen (C-Sachen) und Abgabe von Geobasisdaten (E-Sachen)
GEORG – Büro- und Amtsverwaltung


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Geschäftsbuch zur Antragsverwaltung im Liegenschaftskataster. Dient auch zur Rechnungsstellung mit Verbindung zum Kassenwesen sowie der Erstellung der Jahresberichte der Katasterbehörden an das Innenministerium NRW.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Erhebungserlass vom 15.09.2017; VermKatG NRW mit DVO; VermWertKostO NRW


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Eigentümer, Antragsteller und Vermessungsstellen mit Name des Ansprechpartners


Dauer der Speicherung

Die Daten werden auf Dauer unbefristet gespeichert.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Eine Verpflichtung besteht nicht. Die Eigentümer haben als Antragsteller ein besonderes Eigeninteresse, da anderenfalls eine Bearbeitung nicht möglich ist (Datenbereitstellung, Rechnungstellung etc.).


Datenquelle/n

Eigentümer/Antragsteller, ÖbVI, Dez. 33, Grundbuchamt, Bau- und Planungsamt, Katasteramt


Kategorien der personenbezogenen Daten

Name, Geburtsdatum und Anschriften (Eigentümer / Antragsteller)
Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Lagebezeichnung, Fläche, Grundbuchbezeichnung, Nutzungsart)


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 25.03.2021

Kaufpreissammlung

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Führung der Kaufpreissammlung und schriftliche Auskünfte daraus


Verantwortlicher


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation, Geschäftsstelle Gutachterausschuss


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Führung der Kaufpreissammlung zwecks Ableitung der regionalen Daten des Grundstücksmarkts im Kreis Olpe,
Bereitstellung von Daten des örtlichen Immobilienmarktes aus der Kaufpreissammlung auf Antrag eines Sachverständigen der Immobilienbewertung


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§§ 193 (5), 195 BauGB
§§ 8 und 10 GAVO NRW


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

allgemeine Öffentlichkeit (anonymisierte und verallgemeinerte statistische Auswertungen im jährlichen Grundstücksmarktbericht oder in BORIS.RW)
oder externe Sachverständige mit berechtigtem Interesse (individuelle Auswertungen auf Anfrage)


Dauer der Speicherung

Daten einzelner Kauffälle werden auf Antrag der Betroffenen gelöscht, darüber hinaus existieren keine Speicherfristen.
Die analogen Kaufverträge sowie zurückgesandten Fragebögen werden im Jahr nach der Dateneingabe in die Kaufpreissammlung vernichtet.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Die Notariate sind als beurkundende Stellen gemäß §195 (1) BauGB verpflichtet, eine Abschrift der jeweiligen Immobilienkaufverträge dem Gutachterausschuss zur Auswertung und Führung der Kaufpreissammlung zu übersenden. Der Gutachterausschuss kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten …. die zur Führung der Kaufpreissammlung … notwendigen Unterlagen vorlegen (§ 197 Abs. 1 Satz 2 BauGB).


Datenquelle/n

Abschriften der Immobilienkaufverträge sowie ausgefüllte und zurückgesandte Fragebögen zur verkauften Immobilie


Kategorien der personenbezogenen Daten

Stammdaten des Immobilienkaufvertrages:
Notar (Name/Ort), Nummer der Urkunde des Immobilienvertrags, Vertragsdatum, Vertragstyp (Kauf, Tausch, etc.),
Verkäufertyp (Privat, Firma, Stadt, Kreis, etc.), Käufertyp (dto.),
Kaufpreis, besondere Umstände mit Auswirkung auf den Kaufpreis,
Name und Anschriften (Käufer/Verkäufer),
Grundstücks- und Immobiliendaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 25.03.2021

Verkehrswertgutachten und Stellungnahmen

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Erstellung von Verkehrswertgutachten beziehungsweise Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen


Verantwortlicher


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation, Geschäftsstelle Gutachterausschuss


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Verkehrswertermittlung von Immobilien auf Antrag oder mit Duldung des Eigentümers


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 193 (1) BauGB,
§ 5 (5) d) GAVO NRW


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Immobilieneigentümer und Antragsteller des Gutachtens/der Stellungnahme, Mitglieder des Gutachterausschusses sowie Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Ausschussvorsitzende (personenbezogene Daten der Immobilieneigentümer und Antragsteller)


Dauer der Speicherung

Die für die Wertermittlung verwendeten Daten sowie das Gutachten/die Stellungnahme selbst bleiben auf Dauer gespeichert. Das Gutachten wird zusätzlich in gebundener Form unbefristet analog archiviert.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Der Gutachterausschuss kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten …. die … zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen (§ 197 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Eigentümer/Antragsteller benötigen die Verkehrswertermittlung aus verschiedenen Gründen und haben somit ein besonderes Eigeninteresse an der umfassenden Datenbereitstellung, da andernfalls keine authentische Wertermittlung möglich wäre.


Datenquelle/n

Eigentümer/Antragsteller, Grundbuchamt, Bau- und Planungsamt, Katasteramt


Kategorien der personenbezogenen Daten

Name, Geburtsdatum und Anschriften (Eigentümer/Antragsteller),
Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Lagebezeichnung, Fläche, Grundbuchbezeichnung, Nutzungsart),
Immobiliendaten (Lagebeschreibung, bau- und planungsrechtliche Angaben, Baubeschreibung, Nennung der Rechte an der Immobilie, erfolgte Modernisierungen, vorhandene Mängel und Schäden),
Verkehrswertberechnung (Grundstück/Gebäude)


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 25.03.2021