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Verkehrswertgutachten und Stellungnahmen

 

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Erstellung von Verkehrswertgutachten beziehungsweise Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen


Verantwortlicher


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation, Geschäftsstelle Gutachterausschuss


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Verkehrswertermittlung von Immobilien auf Antrag oder mit Duldung des Eigentümers


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 193 (1) BauGB,
§ 5 (5) d) GAVO NRW


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Immobilieneigentümer und Antragsteller des Gutachtens/der Stellungnahme, Mitglieder des Gutachterausschusses sowie Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Ausschussvorsitzende (personenbezogene Daten der Immobilieneigentümer und Antragsteller)


Dauer der Speicherung

Die für die Wertermittlung verwendeten Daten sowie das Gutachten/die Stellungnahme selbst bleiben auf Dauer gespeichert. Das Gutachten wird zusätzlich in gebundener Form unbefristet analog archiviert.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Der Gutachterausschuss kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten …. die … zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen (§ 197 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Eigentümer/Antragsteller benötigen die Verkehrswertermittlung aus verschiedenen Gründen und haben somit ein besonderes Eigeninteresse an der umfassenden Datenbereitstellung, da andernfalls keine authentische Wertermittlung möglich wäre.


Datenquelle/n

Eigentümer/Antragsteller, Grundbuchamt, Bau- und Planungsamt, Katasteramt


Kategorien der personenbezogenen Daten

Name, Geburtsdatum und Anschriften (Eigentümer/Antragsteller),
Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Lagebezeichnung, Fläche, Grundbuchbezeichnung, Nutzungsart),
Immobiliendaten (Lagebeschreibung, bau- und planungsrechtliche Angaben, Baubeschreibung, Nennung der Rechte an der Immobilie, erfolgte Modernisierungen, vorhandene Mängel und Schäden),
Verkehrswertberechnung (Grundstück/Gebäude)


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 25.03.2021