Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei Verlust oder auch bei Diebstahl ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung (das Fahrzeug erhält eine neue Registrierung) erforderlich.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Ausweis
- Anzeige der Polizei (Wurde bei der Polizei keine Anzeige erstattet, kann die persönliche Abgabe einer Versicherung an Eides statt verlangt werden.)
Sofern nur ein Kennzeichen gestohlen bzw. verloren wurde, ist das zweite Kennzeichen vorzulegen (außer Zweirad).
Zum Datenabgleich ist die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters erforderlich.