Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Rehwild -Schmalrehe und Böcke- auf dem Gebiet des Kreises Olpe
1. Die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Landesjagdzeitenverordnung Nordrhein-Westfalen (LJZeitVO-NRW) festgelegte Schonzeit für Rehwild wird für Schmalrehe und Böcke für die Jagdjahre 2021/2022 bis einschließlich 2024/2025 ab dem 15. April bis einschließlich 30. April des jeweiligen Jagdjahres in Mittelgebirgsgebieten über 450 m Höhenlage aufgehoben. Nähere Einzelheiten hier:
Hinweis: Durch Allgemeinverfügung vom 29.03.2021 wurde diese Allgemeinverfügung aufgehoben.
26.03.2021