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Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreis Olpe nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

BAföG

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Olpe (bafoeg@kreis-olpe.de) verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung und der entsprechenden Auszahlung.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Nach den §§ 67a und 67b Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist das Amt für Ausbildungsförderung berechtigt, Sozialdaten zu erheben und zu verarbeiten. Nach § 41 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können hierzu zentrale Verwaltungsdienststellen herangezogen werden.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

IT.NRW ist in NRW als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X). Die Daten werden bei Förderung mit Darlehensanteilen an das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches mit der Darlehensverwaltung und dem -einzug beauftragt ist, übermittelt. Soweit ein Anspruch auf Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens besteht, werden die Daten nach Abschluss des Vertrages an die KfW übermittelt. In diesem Fall werden die Daten zwischen der KfW und dem BVA ausgetauscht. Weiterhin werden die Auszahlungsdaten der KfW an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt. Die Höhe der bezogenen steuerfreien Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an das Bundeszentralamt für Steuern über die Zentralstelle für Altersvermögen übermittelt.

Es besteht die Möglichkeit, 

  • die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen.
  • die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen lassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.


Dauer der Speicherung

Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel sechs Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer, falls es diese nicht gibt, sechs Jahre nach dem Ende des Bewilligungszeitraums bzw. des letzten Verwaltungshandelns.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung von Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. Soweit Daten von anderen (z. B. den Eltern oder einem Elternteil) nicht zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie nach § 47 BAföG verpflichtet sind, kann dies auch zwangsweise durchgesetzt werden.


Datenquelle/n

Antragsformular, Einkommenserklärung Eltern, ggfls. Angaben von Dritten nach den Vorgaben des BAföG


Kategorien der personenbezogenen Daten

alle in den Antragsformularen abgefragten Personendaten von Antragsteller, Eltern und Geschwistern (auch Halbgeschwistern und gegebenenfalls Stiefeltern), Einkommen und Vermögen Antragsteller, Einkommen Eltern, Geschwister (auch Stiefeltern und Halbgeschwister), Bankdaten Zahlungsempfänger


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Bildung und Teilhabe

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Bundeskindergeldgesetz (BKKG) und SGB XII


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, sowie die Auszahlung der Leistungen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§§ 60 und 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Südwestfalen IT GmbH und PROSOZ Herten GmbH sind als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X).Es besteht die Möglichkeit, die im Rahmen des BuT-Antrages gemachten Angaben beim Einwohnermeldeamt und beim zuständigen Sozialleistungsträger (Wohngeldstellen, Familienkasse), zu überprüfen. Die im Antrag gemachten Angaben werden an den zuständigen Leistungserbringer übermittelt, wenn Leistungen bewilligt wurden und eine direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer erfolgt.


Dauer der Speicherung

Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel fünf Jahre nach der letzten Inanspruchnahme einer Leistungskomponente.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen.
Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Antragsformular, Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid, Bescheid der Familienkasse


Kategorien der personenbezogenen Daten

Personendaten Antragsteller und Kinder, Bankdaten Zahlungsempfänger


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Eingliederungshilfe

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Der Kreis Olpe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) I, X und IX. Der Kreis Olpe erhebt personenbezogene Daten, um über Anträge auf Eingliederungshilfe zu entscheiden. Dafür benötigt er Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der antragsstellenden Person.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X, §§ 121 ff SGB XII sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Personenbezogene Daten werden vom Sozialhilfeträger zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt zum Beispiel:

  • Jugendämter
  • Gesundheitsamt
  • Schulamt
  • Anbieter für Fachleistungen
  • Gerichte
  • IT Dienstleister (SIT) als datenverarbeitende Stelle


Dauer der Speicherung

Erhobene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB IX erforderlich ist. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld - und Sachleistungen nach dem SGB IX besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Eingliederungshilfeträger beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Der Eingliederungshilfeträger kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Rententräger, Schulen, Schulamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Vollstreckungsportale etc. sein.


Kategorien der personenbezogenen Daten

Folgende Daten werden vom Sozialhilfeträger verarbeitet:

  • Stammdaten und Kontaktdaten
    zum Beispiel: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, Steuer-ID, Bankverbindung.
  • Daten zur Leistungsgewährung
    zum Beispiel: Einkommens-und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
  • Soziale Situation der betroffenen Person
    zum Beispiel: familiäre Situation, schulische Situation, Kontaktpersonen, gesetzliche Vertretung, Wohn- und Lebenssituation, finanzielle Situation, Leistungen anderer Rehaträger
  • Gesundheitsdaten
    zum Beispiel: Bescheide der Pflegekassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Gutachten des SPZ oder anderer Fachkliniken, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen der Hausärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation, Daten zur Schwerbehinderung
  • Statistikdaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Elterngeld

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhoben und verarbeitet. Dies beinhaltet ggfs. auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen sowie der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  in Verbindung mit § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie dem BEEG


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind

  • die Bundeskasse zur Vornahme von Zahlungen auf das von Ihnen angegebene Empfängerkonto,
  • die zuständige Krankenkasse (Krankenkassenmitteilung),
  • das zuständige Finanzamt (Progressionsbescheinigung),
  • Ihr Arbeitgeber (Arbeitszeit- und Arbeitsentgeltbestätigungen)
  • die für Sie zuständige Meldebehörde (Wohnsitzermittlung), soweit erforderlich.

Auskünfte und Unterlagen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem BEEG über Sie erhalten hat, werden darüber hinaus an andere Stellen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 69 Abs. 1 SGB X über­mittelt. Empfänger können zum Beispiel die Arbeitsverwaltung und/oder die Sozialgerichte sein.

Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der EU (Drittland) erfolgt nicht.

Soweit ein grenzüberschreitendes Sozialleistungsverhältnis innerhalb der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft / Schweiz vorliegt, ist jedoch eine Übermittlung an die jeweiligen Kontaktstellen des Landes zur Abstimmung vorgeschrieben.


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Diese können sich zum Beispiel aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung, der Abgabenordnung oder dem Handelsgesetzbuch ergeben und bis zu zehn Jahre betragen.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Wenn Sie Elterngeld beantragen oder von der Elterngeldstelle erhalten, sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben müssen, ebenso Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählt auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen. Wenn Sie dies nicht beachten, kann das dazu führen, dass Sie kein Elterngeld erhalten können oder bereits erhaltenes Elterngeld zurückzahlen müssen.


Datenquelle/n

Die von Ihnen erhobenen Daten werden durch den Dienstleister IT.NRW verarbeitet.


Kategorien der personenbezogenen Daten

Alle relevanten Personenangaben wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gesetzlicher Vertreter, steuerliche Identifikationsnummer, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Krankenversicherung, Kontodaten, Telefon, E-Mail-Adresse


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Pflegebedarfsermittlung für Leistungen

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Pflegebedarf ermitteln, um Leistungen zu identifizieren die notwendig sind, um eine gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Der Kreis Olpe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) I, X und XII. Der Sozialhilfeträger ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach-und Dienstleistungen verpflichtet. So werden neben Beratungen auch vielfältige Geldleistungen nach dem SGB XII und dem Alten- und Pflegegesetz NRW gewährt. Darüber hinaus erfolgt die personenbezogene Datenverarbeitung bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten, zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und bei der Ausstellung von Bescheinigungen und vergleichbaren Leistungen. Weiterhin werden personenbezogene Daten zu gesetzlich normierten Statistikzwecken verarbeitet.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X, §§ 121 ff SGB XII sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Personenbezogene Daten werden vom Sozialhilfeträger zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt zum Beispiel:
andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung, Kranken-und Pflegeversicherung), Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie zum Beispiel kommunale Ämter, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Auftragsverarbeiter (zum Beispiel IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Bestatter (wenn an diesen direkt gezahlt wird). 


Dauer der Speicherung

Erhobene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB XII erforderlich ist, Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld - und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Bestehen seitens des Sozialhilfeträgers noch Forderungen (in Form einer Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen), sind also noch nicht vollständig beglichen, werden die Daten gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Vorschriften der Zivilprozessordnung 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Für Daten im Zusammenhang von Beratungsleistungen besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Sozialhilfeträger beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Der Sozialhilfeträger kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Rententräger, Grundbuchämter, Handels- oder Melderegister, Vollstreckungsportale etc. sein.


Kategorien der personenbezogenen Daten

Folgende Daten werden vom Sozialhilfeträger verarbeitet:

  • Stammdaten und Kontaktdaten
    zum Beispiel: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Bankverbindung.
  • Daten zur Leistungsgewährung
    zum Beispiel: Einkommens-und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
  • Soziale Situation der betroffenen Person
    zum Beispiel: familiäre Situation, nächste Angehörige, Kontaktpersonen, gesetzliche Vertretung, Wohn- und Lebenssituation, finanzielle Situation, Lichtbild
  • Gesundheitsdaten
    zum Beispiel: Bescheide der Pflegegkassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen der Hausärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation, Daten zur Schwerbehinderung
  • Statistikdaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Pflegeberatung

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Verarbeitung von persönlichen Daten im Rahmen der Pflegeberatung


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden erhoben, um sie im Rahmen der Pflegeberatung fachlich zu beraten.

  • Hilfe bei Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI
  • Vorabprüfung wegen vorrangiger häuslicher Versorgung
  • Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI bei nicht pflegeversicherten Personen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Rechtsgrundlagen sind SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII, §§ 67a, 67b SGB X


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre persönlichen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist und in wieweit Sie der Datenweitergabe zugestimmt haben:

  • Pflegekasse
  • Krankenkasse
  • (Haus)-arzt
  • Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Es besteht keine Verpflichtung der Bereitstellung der Daten. Bei Nichtbereitstellung oder unvollständiger Bereitstellung ist eine umfassende Beratung nicht möglich.

Recht auf Widerruf: Wenn Sie in die Verarbeitung durch den für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträger durch deine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.


Datenquelle/n

Personen, die eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Pflegebedürftige Personen, Pflegepersonen und Angehörige, Pflegeberichte, ärztliche Unterlagen, Mitarbeiter des Sozialen Dienste/Entlassmanagement 


Kategorien der personenbezogenen Daten

Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Erwerbstätigkeit, Vorsorgebevollmächtigung/gesetzliche Vertretung, Gesundheitsdaten, Grad der Pflegebedürftigkeit


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Pflegekräfte Personalprüfung

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Verarbeitung von persönlichen Daten im Rahmen der Personalprüfung in Einrichtungen nach dem WTG


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden erhoben um

  • die Fachkraftquote einer Einrichtung feststellen zu können
  • die persönliche und fachliche Eignung der in der Pflege Tätigen zu überprüfen
  • die persönliche und fachliche Eignung der Führungskräfte zu überprüfen
  • durch das Ministerium/Bezirksregierung gemachte Mitteilungen in Strafsachen für den Kreis Olpe prüfen zu können.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. A, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 4 + 5, § 4 Abs. 8-13, § 9 Abs. 2, § 14 und § 21 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) verarbeitet.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Die personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist:

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 24

Ansonsten werden die Daten ausschließlich intern verwendet. 


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers bei IT.NRW so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 67c Abs. 1 SGB X für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 4 + 5, § 4 Abs. 8-13, § 9 Abs. 2, § 14 und § 21 WTG NRW.


Datenquelle/n

Meldungen durch die Träger der Einrichtungen und durch die Einrichtungsleitungen


Kategorien der personenbezogenen Daten

Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Qualifikationsnachweise, gegebenenfalls amtliches Führungszeugnis.


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Schwerbehinderung

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um über Ihren Antrag

  • auf Feststellung einer Behinderung gemäß § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
  • auf Feststellung von gesundheitlichen Merkmalen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • ggfs. auf Ausstellung eines Beiblattes für öffentlichen Nahverkehr bzw. Kfz -Ermäßigung

 zu entscheiden.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 67a, 67b SGB X verarbeitet.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 und § 78 SGB X): an

  • beauftragte Gutachter/Gutachterinnen zur medizinischen Beurteilung
  • andere Sozialleistungsträger für deren gesetzlichen Aufgaben
  • die Bezirksregierung Münster als landesweit zuständige Aufsichtsbehörde
  • IT Dienstleister (IT.NRW) als datenverarbeitende Stelle
  • die Landeshauptkasse NRW
  • den Petitionsausschuss des Landtages NRW
  • das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)
  • Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit im Falle eines Streitverfahrens
  • einen externen Dienstleister für den Druck des Schwerbehindertenausweises
  • das für Sie zuständige Finanzamt (für die Inanspruchnahme des
    Behindertenpauschbetrag nach § 65 EStDVO), sofern Sie sich damit einverstanden
    erklärt haben
  • die Meldebehörde
  • das Ausländeramt
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Ihre personenbezogenen Daten werden nichtan einen Empfänger außerhalb der Europäischen Union und auch nicht an eine internationale Organisation weitergegeben. 


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers bei IT.NRW so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung – Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Bescheinigung, zur Erfüllung haushaltsrechtlicher Nachweispflichten - erforderlich ist.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen.
Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Antragsdaten, Haus- und Fachärzte, Krankenkassen, Pflegedienste usw.


Kategorien der personenbezogenen Daten

Stammdaten und Kontaktdaten zum Beispiel:
Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Telefonnummer, Steuer-ID

Gesundheitsdaten zum Beispiel:
Bescheide der Pflegekassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Gutachten von Fachkliniken, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen und Befundberichte der Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021

Schwerbehinderung im Beruf

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge nach § 168 ff SGB IX (Kündigungsschutz), § 167 SGB IX (Prävention) und § 19 ff SchwbAV (Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Berufsleben)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Bearbeitung der Anträgen von Arbeitgebern im besonderen Kündigungsschutz und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für Leistungen nach der SchwebAV.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, § 163 ff SGB IX, § 167 ff SGB IX. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 163 ff SGB IX):

  • Arbeitgeber
  • bevollmächtigte Anwälte
  • beauftragte Arbeitsmediziner
  • medizinische Gutachter
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Inklusionsamt Arbeit)  


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch IX. Im Falle einer  Nichtbeachtung im Kündigungsschutzverfahren kann die Fiktion eintreten und dem Antrag des Arbeitgebers zugestimmt werden und im Falle der Nichtbeachtung im Förderantragsverfahren können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Daten der beteiligten Parteien. Die Fachstelle kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel die Agentur für Arbeit, Rententräger, Melderegister, Schwerbehindertenstellen etc. sein.


Kategorien der personenbezogenen Daten

alle relevanten Personenangaben wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gesetzlicher Vertreter, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverträge, Gesundheitsdaten, Telefon, E-Mail-Adresse


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021