Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreis Olpe nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
BAföG
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Olpe (bafoeg@kreis-olpe.de) verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung und der entsprechenden Auszahlung.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Nach den §§ 67a und 67b Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist das Amt für Ausbildungsförderung berechtigt, Sozialdaten zu erheben und zu verarbeiten. Nach § 41 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können hierzu zentrale Verwaltungsdienststellen herangezogen werden.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
IT.NRW ist in NRW als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X). Die Daten werden bei Förderung mit Darlehensanteilen an das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches mit der Darlehensverwaltung und dem -einzug beauftragt ist, übermittelt. Soweit ein Anspruch auf Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens besteht, werden die Daten nach Abschluss des Vertrages an die KfW übermittelt. In diesem Fall werden die Daten zwischen der KfW und dem BVA ausgetauscht. Weiterhin werden die Auszahlungsdaten der KfW an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt. Die Höhe der bezogenen steuerfreien Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an das Bundeszentralamt für Steuern über die Zentralstelle für Altersvermögen übermittelt.
Es besteht die Möglichkeit,
- die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen.
- die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen lassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel sechs Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer, falls es diese nicht gibt, sechs Jahre nach dem Ende des Bewilligungszeitraums bzw. des letzten Verwaltungshandelns.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung von Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. Soweit Daten von anderen (z. B. den Eltern oder einem Elternteil) nicht zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie nach § 47 BAföG verpflichtet sind, kann dies auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Datenquelle/n
Antragsformular, Einkommenserklärung Eltern, ggfls. Angaben von Dritten nach den Vorgaben des BAföG
Kategorien der personenbezogenen Daten
alle in den Antragsformularen abgefragten Personendaten von Antragsteller, Eltern und Geschwistern (auch Halbgeschwistern und gegebenenfalls Stiefeltern), Einkommen und Vermögen Antragsteller, Einkommen Eltern, Geschwister (auch Stiefeltern und Halbgeschwister), Bankdaten Zahlungsempfänger
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Bildung und Teilhabe
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Bundeskindergeldgesetz (BKKG) und SGB XII
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, sowie die Auszahlung der Leistungen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
§§ 60 und 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Südwestfalen IT GmbH und PROSOZ Herten GmbH sind als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X).Es besteht die Möglichkeit, die im Rahmen des BuT-Antrages gemachten Angaben beim Einwohnermeldeamt und beim zuständigen Sozialleistungsträger (Wohngeldstellen, Familienkasse), zu überprüfen. Die im Antrag gemachten Angaben werden an den zuständigen Leistungserbringer übermittelt, wenn Leistungen bewilligt wurden und eine direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer erfolgt.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel fünf Jahre nach der letzten Inanspruchnahme einer Leistungskomponente.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen.
Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung versagt oder entzogen werden.
Datenquelle/n
Antragsformular, Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid, Bescheid der Familienkasse
Kategorien der personenbezogenen Daten
Personendaten Antragsteller und Kinder, Bankdaten Zahlungsempfänger
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Eingliederungshilfe
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Anträge Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Der Kreis Olpe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) I, X und IX. Der Kreis Olpe erhebt personenbezogene Daten, um über Anträge auf Eingliederungshilfe zu entscheiden. Dafür benötigt er Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der antragsstellenden Person.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X, §§ 121 ff SGB XII sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Personenbezogene Daten werden vom Sozialhilfeträger zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt zum Beispiel:
- Jugendämter
- Gesundheitsamt
- Schulamt
- Anbieter für Fachleistungen
- Gerichte
- IT Dienstleister (SIT) als datenverarbeitende Stelle
Dauer der Speicherung
Erhobene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB IX erforderlich ist. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld - und Sachleistungen nach dem SGB IX besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Eingliederungshilfeträger beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Datenquelle/n
Der Eingliederungshilfeträger kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Rententräger, Schulen, Schulamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Vollstreckungsportale etc. sein.
Kategorien der personenbezogenen Daten
Folgende Daten werden vom Sozialhilfeträger verarbeitet:
- Stammdaten und Kontaktdaten
zum Beispiel: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, Steuer-ID, Bankverbindung. - Daten zur Leistungsgewährung
zum Beispiel: Einkommens-und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung - Soziale Situation der betroffenen Person
zum Beispiel: familiäre Situation, schulische Situation, Kontaktpersonen, gesetzliche Vertretung, Wohn- und Lebenssituation, finanzielle Situation, Leistungen anderer Rehaträger - Gesundheitsdaten
zum Beispiel: Bescheide der Pflegekassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Gutachten des SPZ oder anderer Fachkliniken, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen der Hausärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation, Daten zur Schwerbehinderung - Statistikdaten
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Elterngeld
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhoben und verarbeitet. Dies beinhaltet ggfs. auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen sowie der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Art. 6 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie dem BEEG
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind
- die Bundeskasse zur Vornahme von Zahlungen auf das von Ihnen angegebene Empfängerkonto,
- die zuständige Krankenkasse (Krankenkassenmitteilung),
- das zuständige Finanzamt (Progressionsbescheinigung),
- Ihr Arbeitgeber (Arbeitszeit- und Arbeitsentgeltbestätigungen)
- die für Sie zuständige Meldebehörde (Wohnsitzermittlung), soweit erforderlich.
Auskünfte und Unterlagen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem BEEG über Sie erhalten hat, werden darüber hinaus an andere Stellen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 69 Abs. 1 SGB X übermittelt. Empfänger können zum Beispiel die Arbeitsverwaltung und/oder die Sozialgerichte sein.
Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der EU (Drittland) erfolgt nicht.
Soweit ein grenzüberschreitendes Sozialleistungsverhältnis innerhalb der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft / Schweiz vorliegt, ist jedoch eine Übermittlung an die jeweiligen Kontaktstellen des Landes zur Abstimmung vorgeschrieben.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Diese können sich zum Beispiel aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung, der Abgabenordnung oder dem Handelsgesetzbuch ergeben und bis zu zehn Jahre betragen.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Wenn Sie Elterngeld beantragen oder von der Elterngeldstelle erhalten, sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben müssen, ebenso Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählt auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen. Wenn Sie dies nicht beachten, kann das dazu führen, dass Sie kein Elterngeld erhalten können oder bereits erhaltenes Elterngeld zurückzahlen müssen.
Datenquelle/n
Die von Ihnen erhobenen Daten werden durch den Dienstleister IT.NRW verarbeitet.
Kategorien der personenbezogenen Daten
Alle relevanten Personenangaben wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gesetzlicher Vertreter, steuerliche Identifikationsnummer, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Krankenversicherung, Kontodaten, Telefon, E-Mail-Adresse
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Pflegebedarfsermittlung für Leistungen
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Pflegebedarf ermitteln, um Leistungen zu identifizieren die notwendig sind, um eine gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Der Kreis Olpe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) I, X und XII. Der Sozialhilfeträger ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach-und Dienstleistungen verpflichtet. So werden neben Beratungen auch vielfältige Geldleistungen nach dem SGB XII und dem Alten- und Pflegegesetz NRW gewährt. Darüber hinaus erfolgt die personenbezogene Datenverarbeitung bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten, zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und bei der Ausstellung von Bescheinigungen und vergleichbaren Leistungen. Weiterhin werden personenbezogene Daten zu gesetzlich normierten Statistikzwecken verarbeitet.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X, §§ 121 ff SGB XII sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Personenbezogene Daten werden vom Sozialhilfeträger zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt zum Beispiel:
andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung, Kranken-und Pflegeversicherung), Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie zum Beispiel kommunale Ämter, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Auftragsverarbeiter (zum Beispiel IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Bestatter (wenn an diesen direkt gezahlt wird).
Dauer der Speicherung
Erhobene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB XII erforderlich ist, Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld - und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Bestehen seitens des Sozialhilfeträgers noch Forderungen (in Form einer Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen), sind also noch nicht vollständig beglichen, werden die Daten gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Vorschriften der Zivilprozessordnung 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Für Daten im Zusammenhang von Beratungsleistungen besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Sozialhilfeträger beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Datenquelle/n
Der Sozialhilfeträger kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Rententräger, Grundbuchämter, Handels- oder Melderegister, Vollstreckungsportale etc. sein.
Kategorien der personenbezogenen Daten
Folgende Daten werden vom Sozialhilfeträger verarbeitet:
- Stammdaten und Kontaktdaten
zum Beispiel: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Bankverbindung. - Daten zur Leistungsgewährung
zum Beispiel: Einkommens-und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung - Soziale Situation der betroffenen Person
zum Beispiel: familiäre Situation, nächste Angehörige, Kontaktpersonen, gesetzliche Vertretung, Wohn- und Lebenssituation, finanzielle Situation, Lichtbild - Gesundheitsdaten
zum Beispiel: Bescheide der Pflegegkassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen der Hausärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation, Daten zur Schwerbehinderung - Statistikdaten
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Pflegeberatung
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Verarbeitung von persönlichen Daten im Rahmen der Pflegeberatung
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Die Daten werden erhoben, um sie im Rahmen der Pflegeberatung fachlich zu beraten.
- Hilfe bei Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI
- Vorabprüfung wegen vorrangiger häuslicher Versorgung
- Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI bei nicht pflegeversicherten Personen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Rechtsgrundlagen sind SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII, §§ 67a, 67b SGB X
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre persönlichen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist und in wieweit Sie der Datenweitergabe zugestimmt haben:
- Pflegekasse
- Krankenkasse
- (Haus)-arzt
- Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Es besteht keine Verpflichtung der Bereitstellung der Daten. Bei Nichtbereitstellung oder unvollständiger Bereitstellung ist eine umfassende Beratung nicht möglich.
Recht auf Widerruf: Wenn Sie in die Verarbeitung durch den für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträger durch deine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Datenquelle/n
Personen, die eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Pflegebedürftige Personen, Pflegepersonen und Angehörige, Pflegeberichte, ärztliche Unterlagen, Mitarbeiter des Sozialen Dienste/Entlassmanagement
Kategorien der personenbezogenen Daten
Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Erwerbstätigkeit, Vorsorgebevollmächtigung/gesetzliche Vertretung, Gesundheitsdaten, Grad der Pflegebedürftigkeit
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Pflegekräfte Personalprüfung
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Verarbeitung von persönlichen Daten im Rahmen der Personalprüfung in Einrichtungen nach dem WTG
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Die Daten werden erhoben um
- die Fachkraftquote einer Einrichtung feststellen zu können
- die persönliche und fachliche Eignung der in der Pflege Tätigen zu überprüfen
- die persönliche und fachliche Eignung der Führungskräfte zu überprüfen
- durch das Ministerium/Bezirksregierung gemachte Mitteilungen in Strafsachen für den Kreis Olpe prüfen zu können.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. A, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 4 + 5, § 4 Abs. 8-13, § 9 Abs. 2, § 14 und § 21 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) verarbeitet.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Die personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist:
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 24
Ansonsten werden die Daten ausschließlich intern verwendet.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers bei IT.NRW so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 67c Abs. 1 SGB X für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 4 + 5, § 4 Abs. 8-13, § 9 Abs. 2, § 14 und § 21 WTG NRW.
Datenquelle/n
Meldungen durch die Träger der Einrichtungen und durch die Einrichtungsleitungen
Kategorien der personenbezogenen Daten
Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Qualifikationsnachweise, gegebenenfalls amtliches Führungszeugnis.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Schwerbehinderung
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um über Ihren Antrag
- auf Feststellung einer Behinderung gemäß § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
- auf Feststellung von gesundheitlichen Merkmalen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
- auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- ggfs. auf Ausstellung eines Beiblattes für öffentlichen Nahverkehr bzw. Kfz -Ermäßigung
zu entscheiden.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 67a, 67b SGB X verarbeitet.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 und § 78 SGB X): an
- beauftragte Gutachter/Gutachterinnen zur medizinischen Beurteilung
- andere Sozialleistungsträger für deren gesetzlichen Aufgaben
- die Bezirksregierung Münster als landesweit zuständige Aufsichtsbehörde
- IT Dienstleister (IT.NRW) als datenverarbeitende Stelle
- die Landeshauptkasse NRW
- den Petitionsausschuss des Landtages NRW
- das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)
- Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit im Falle eines Streitverfahrens
- einen externen Dienstleister für den Druck des Schwerbehindertenausweises
- das für Sie zuständige Finanzamt (für die Inanspruchnahme des
Behindertenpauschbetrag nach § 65 EStDVO), sofern Sie sich damit einverstanden
erklärt haben - die Meldebehörde
- das Ausländeramt
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Ihre personenbezogenen Daten werden nichtan einen Empfänger außerhalb der Europäischen Union und auch nicht an eine internationale Organisation weitergegeben.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers bei IT.NRW so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung – Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Bescheinigung, zur Erfüllung haushaltsrechtlicher Nachweispflichten - erforderlich ist.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen.
Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung versagt oder entzogen werden.
Datenquelle/n
Antragsdaten, Haus- und Fachärzte, Krankenkassen, Pflegedienste usw.
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten und Kontaktdaten zum Beispiel:
Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Telefonnummer, Steuer-ID
Gesundheitsdaten zum Beispiel:
Bescheide der Pflegekassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Gutachten von Fachkliniken, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen und Befundberichte der Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021
Schwerbehinderung im Beruf
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Anträge nach § 168 ff SGB IX (Kündigungsschutz), § 167 SGB IX (Prävention) und § 19 ff SchwbAV (Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Berufsleben)
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Bearbeitung der Anträgen von Arbeitgebern im besonderen Kündigungsschutz und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für Leistungen nach der SchwebAV.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, § 163 ff SGB IX, § 167 ff SGB IX. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 163 ff SGB IX):
- Arbeitgeber
- bevollmächtigte Anwälte
- beauftragte Arbeitsmediziner
- medizinische Gutachter
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Inklusionsamt Arbeit)
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch IX. Im Falle einer Nichtbeachtung im Kündigungsschutzverfahren kann die Fiktion eintreten und dem Antrag des Arbeitgebers zugestimmt werden und im Falle der Nichtbeachtung im Förderantragsverfahren können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Datenquelle/n
Daten der beteiligten Parteien. Die Fachstelle kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel die Agentur für Arbeit, Rententräger, Melderegister, Schwerbehindertenstellen etc. sein.
Kategorien der personenbezogenen Daten
alle relevanten Personenangaben wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gesetzlicher Vertreter, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverträge, Gesundheitsdaten, Telefon, E-Mail-Adresse
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021