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BAföG

 

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Olpe (bafoeg@kreis-olpe.de) verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung und der entsprechenden Auszahlung.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Nach den §§ 67a und 67b Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist das Amt für Ausbildungsförderung berechtigt, Sozialdaten zu erheben und zu verarbeiten. Nach § 41 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können hierzu zentrale Verwaltungsdienststellen herangezogen werden.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

IT.NRW ist in NRW als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X). Die Daten werden bei Förderung mit Darlehensanteilen an das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches mit der Darlehensverwaltung und dem -einzug beauftragt ist, übermittelt. Soweit ein Anspruch auf Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens besteht, werden die Daten nach Abschluss des Vertrages an die KfW übermittelt. In diesem Fall werden die Daten zwischen der KfW und dem BVA ausgetauscht. Weiterhin werden die Auszahlungsdaten der KfW an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt. Die Höhe der bezogenen steuerfreien Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an das Bundeszentralamt für Steuern über die Zentralstelle für Altersvermögen übermittelt.

Es besteht die Möglichkeit, 

  • die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen.
  • die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen lassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.


Dauer der Speicherung

Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel sechs Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer, falls es diese nicht gibt, sechs Jahre nach dem Ende des Bewilligungszeitraums bzw. des letzten Verwaltungshandelns.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung von Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. Soweit Daten von anderen (z. B. den Eltern oder einem Elternteil) nicht zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie nach § 47 BAföG verpflichtet sind, kann dies auch zwangsweise durchgesetzt werden.


Datenquelle/n

Antragsformular, Einkommenserklärung Eltern, ggfls. Angaben von Dritten nach den Vorgaben des BAföG


Kategorien der personenbezogenen Daten

alle in den Antragsformularen abgefragten Personendaten von Antragsteller, Eltern und Geschwistern (auch Halbgeschwistern und gegebenenfalls Stiefeltern), Einkommen und Vermögen Antragsteller, Einkommen Eltern, Geschwister (auch Stiefeltern und Halbgeschwister), Bankdaten Zahlungsempfänger


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021