BAföG
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Olpe (bafoeg@kreis-olpe.de) verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung und der entsprechenden Auszahlung.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Nach den §§ 67a und 67b Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist das Amt für Ausbildungsförderung berechtigt, Sozialdaten zu erheben und zu verarbeiten. Nach § 41 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können hierzu zentrale Verwaltungsdienststellen herangezogen werden.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
IT.NRW ist in NRW als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X). Die Daten werden bei Förderung mit Darlehensanteilen an das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches mit der Darlehensverwaltung und dem -einzug beauftragt ist, übermittelt. Soweit ein Anspruch auf Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens besteht, werden die Daten nach Abschluss des Vertrages an die KfW übermittelt. In diesem Fall werden die Daten zwischen der KfW und dem BVA ausgetauscht. Weiterhin werden die Auszahlungsdaten der KfW an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt. Die Höhe der bezogenen steuerfreien Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an das Bundeszentralamt für Steuern über die Zentralstelle für Altersvermögen übermittelt.
Es besteht die Möglichkeit,
- die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen.
- die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen lassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel sechs Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer, falls es diese nicht gibt, sechs Jahre nach dem Ende des Bewilligungszeitraums bzw. des letzten Verwaltungshandelns.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung von Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. Soweit Daten von anderen (z. B. den Eltern oder einem Elternteil) nicht zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie nach § 47 BAföG verpflichtet sind, kann dies auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Datenquelle/n
Antragsformular, Einkommenserklärung Eltern, ggfls. Angaben von Dritten nach den Vorgaben des BAföG
Kategorien der personenbezogenen Daten
alle in den Antragsformularen abgefragten Personendaten von Antragsteller, Eltern und Geschwistern (auch Halbgeschwistern und gegebenenfalls Stiefeltern), Einkommen und Vermögen Antragsteller, Einkommen Eltern, Geschwister (auch Stiefeltern und Halbgeschwister), Bankdaten Zahlungsempfänger
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021