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Eingliederungshilfe

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Der Kreis Olpe verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) I, X und IX. Der Kreis Olpe erhebt personenbezogene Daten, um über Anträge auf Eingliederungshilfe zu entscheiden. Dafür benötigt er Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der antragsstellenden Person.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X, §§ 121 ff SGB XII sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Personenbezogene Daten werden vom Sozialhilfeträger zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt zum Beispiel:

  • Jugendämter
  • Gesundheitsamt
  • Schulamt
  • Anbieter für Fachleistungen
  • Gerichte
  • IT Dienstleister (SIT) als datenverarbeitende Stelle


Dauer der Speicherung

Erhobene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB IX erforderlich ist. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld - und Sachleistungen nach dem SGB IX besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Eingliederungshilfeträger beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Der Eingliederungshilfeträger kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Rententräger, Schulen, Schulamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Vollstreckungsportale etc. sein.


Kategorien der personenbezogenen Daten

Folgende Daten werden vom Sozialhilfeträger verarbeitet:

  • Stammdaten und Kontaktdaten
    zum Beispiel: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, Steuer-ID, Bankverbindung.
  • Daten zur Leistungsgewährung
    zum Beispiel: Einkommens-und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
  • Soziale Situation der betroffenen Person
    zum Beispiel: familiäre Situation, schulische Situation, Kontaktpersonen, gesetzliche Vertretung, Wohn- und Lebenssituation, finanzielle Situation, Leistungen anderer Rehaträger
  • Gesundheitsdaten
    zum Beispiel: Bescheide der Pflegekassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Gutachten des SPZ oder anderer Fachkliniken, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen der Hausärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation, Daten zur Schwerbehinderung
  • Statistikdaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021