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Schwerbehinderung im Beruf

 

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Anträge nach § 168 ff SGB IX (Kündigungsschutz), § 167 SGB IX (Prävention) und § 19 ff SchwbAV (Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Berufsleben)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Bearbeitung der Anträgen von Arbeitgebern im besonderen Kündigungsschutz und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für Leistungen nach der SchwebAV.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, § 163 ff SGB IX, § 167 ff SGB IX. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 163 ff SGB IX):

  • Arbeitgeber
  • bevollmächtigte Anwälte
  • beauftragte Arbeitsmediziner
  • medizinische Gutachter
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Inklusionsamt Arbeit)  


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch IX. Im Falle einer  Nichtbeachtung im Kündigungsschutzverfahren kann die Fiktion eintreten und dem Antrag des Arbeitgebers zugestimmt werden und im Falle der Nichtbeachtung im Förderantragsverfahren können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.


Datenquelle/n

Daten der beteiligten Parteien. Die Fachstelle kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel die Agentur für Arbeit, Rententräger, Melderegister, Schwerbehindertenstellen etc. sein.


Kategorien der personenbezogenen Daten

alle relevanten Personenangaben wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gesetzlicher Vertreter, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverträge, Gesundheitsdaten, Telefon, E-Mail-Adresse


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 26.03.2021