Schwerbehinderung
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um über Ihren Antrag
- auf Feststellung einer Behinderung gemäß § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
- auf Feststellung von gesundheitlichen Merkmalen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
- auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- ggfs. auf Ausstellung eines Beiblattes für öffentlichen Nahverkehr bzw. Kfz -Ermäßigung
zu entscheiden.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 67a, 67b SGB X verarbeitet.
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 und § 78 SGB X): an
- beauftragte Gutachter/Gutachterinnen zur medizinischen Beurteilung
- andere Sozialleistungsträger für deren gesetzlichen Aufgaben
- die Bezirksregierung Münster als landesweit zuständige Aufsichtsbehörde
- IT Dienstleister (IT.NRW) als datenverarbeitende Stelle
- die Landeshauptkasse NRW
- den Petitionsausschuss des Landtages NRW
- das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)
- Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit im Falle eines Streitverfahrens
- einen externen Dienstleister für den Druck des Schwerbehindertenausweises
- das für Sie zuständige Finanzamt (für die Inanspruchnahme des
Behindertenpauschbetrag nach § 65 EStDVO), sofern Sie sich damit einverstanden
erklärt haben - die Meldebehörde
- das Ausländeramt
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Ihre personenbezogenen Daten werden nichtan einen Empfänger außerhalb der Europäischen Union und auch nicht an eine internationale Organisation weitergegeben.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers bei IT.NRW so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung – Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Bescheinigung, zur Erfüllung haushaltsrechtlicher Nachweispflichten - erforderlich ist.
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen.
Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung versagt oder entzogen werden.
Datenquelle/n
Antragsdaten, Haus- und Fachärzte, Krankenkassen, Pflegedienste usw.
Kategorien der personenbezogenen Daten
Stammdaten und Kontaktdaten zum Beispiel:
Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Telefonnummer, Steuer-ID
Gesundheitsdaten zum Beispiel:
Bescheide der Pflegekassen, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Gutachten von Fachkliniken, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kliniken, Stellungnahmen und Befundberichte der Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste sowie deren Dokumentation
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 26.03.2021