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Corona-Notbremse im Kreis Olpe;
Nutzung von Angeboten nur mit negativem Schnelltest möglich

Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Olpe seit mehr als drei Tagen über dem Wert von 100 liegt, hat das Gesundheitsministerium NRW heute offiziell die sogenannte „Corona-Notbremse“ gezogen. Danach müssen im Kreisgebiet grundsätzlich ab dem morgigen Dienstag alle Angebote, die ab dem 8. März öffnen durften, wieder schließen. Zulässig bleiben neben der gewohnten Öffnung der Geschäfte für den täglichen Bedarf (z.B. Lebensmittel, Drogerien, Apotheken usw.) nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Betroffene Kommunen können jedoch in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium auch Ausnahmen zulassen.

Landrat Theo Melcher hat nach Abwägung der Gesamtsituation und in Abstimmung mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entschieden, die sogenannte Test-Option zu ziehen. Mit der heute dazu veröffentlichten Allgemeinverfügung können auch ansonsten zu schließende Angebote mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin genutzt werden. Das betrifft u.a. den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Bibliotheken und Museen. Das notwendige Einvernehmen des Gesundheitsministeriums NRW für diese Entscheidung liegt vor.

„Der Inzidenzwert liegt aktuell in einem Rahmen, der diesen Schritt vertretbar macht. Damit belasten wir die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die Gewerbetreibenden so wenig wie eben möglich, ohne den wichtigen Schutz vor Corona zu vernachlässigen“, so Theo Melcher. „Wichtig ist natürlich, dass für die Nutzung der Angebote ein tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorliegt und dies von den Gewerbetreibenden auch entsprechend kontrolliert wird“, betont der Landrat.

Ausreichende Testkapazitäten stehen flächendeckend im Kreisgebiet zur Verfügung. Insgesamt 40 Teststationen in Arztpraxen, Apotheken sowie Schnelltestzentren sind hier gelistet.

Hintergrund:
Am Montag, 29. März, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW (MAGS) auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für den Kreis Olpe angeordnet. Es besteht aber eine vom MAGS neugeschaffene Option, die ein ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen voraussetzt. Von dieser Option macht der Kreis Olpe Gebrauch und hat deshalb im Einvernehmen mit dem MAGS NRW eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 30. März 2021, in Kraft tritt.

Danach gelten folgende Regeln:

  1. Die Nutzung von Angeboten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO (das betrifft u.a. den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Bibliotheken und Museen) ist abhängig von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO.
  2. Die vom Land vorgegebenen schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben unberührt. Deshalb sind Treffen im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Eine Ausnahme gilt lediglich an den Ostertagen (1. bis 5. April 2021). In diesem Zeitraum dürfen zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen im öffentlichen Raum zusammentreffen. Auch hier gilt: Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Damit kann u. a. der Einzelhandel weiterhin für negativ getestete Personen geöffnet bleiben. Durch die Allgemeinverfügung ermöglicht der Kreis Olpe den betroffenen Stellen bereits ab Dienstag einen verlässlichen und verantwortungsbewussten Weiterbetrieb.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Olpe ist auf der Internetseite des Kreises Olpe einsehbar.

Alle Infos unter: www.kreis-olpe.de/corona

corona-Teststation
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29.03.2021 

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