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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Rehwild -Schmalrehe und Böcke- auf dem Gebiet des Kreises Olpe

 

Die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Landesjagdzeitenverordnung Nordrhein-Westfalen (LJZeitVO-NRW) festgelegte Schonzeit für Rehwild wird für Schmalrehe und Böcke für die Jagdjahre 2021/2022 bis einschließlich 2024/2025 ab dem 15. April bis einschließlich 30. April des jeweiligen Jagdjahres aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Diese Allgemeinverfügung hebt die Allgemeinverfügung des Kreises Olpe vom 26.03.2021 zur Aufhebung der Schonzeit für Rehwild -Schmalrehe und Böcke- auf dem Gebiet des Kreises Olpe auf.

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30.03.2021 

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