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Schonzeit für Rehwild aufgehoben - nunmehr in allen Höhenlagen

 

Um die Waldbesitzer bei der Wiederaufforstung der heimischen Wälder zu unterstützen, wird im April eine Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen auf jenen Flächen ermöglicht, auf denen aktuell Wiederbewaldungsmaßnahmen erfolgen. Dazu hatte die Untere Jagdbehörde bereits in der vergangenen Woche die festgelegte Schonzeit für Rehwild ab dem 15. April bis einschließlich 30. April in Gebieten über 450 m Höhenlage aufgehoben. Dies gilt nunmehr für sämtliche Höhenlagen im Kreisgebiet Olpe.

Die Bejagung auf landwirtschaftlichen Flächen oder auch in Waldbeständen, die nicht in Verjüngung stehen, ist allerdings nicht Ziel der Regelung. Das gleiche gilt für Jagdbezirke, in denen keine Wiederbewaldungsmaßnahmen stattfinden. Angesichts der Stoffwechsellage des Rehwildes sollte auch dort auf eine vorzeitige Bejagung verzichtet werden. Eine Jagd im April ohne die entsprechende Notwendigkeit widerspricht dem Schonzeitgedanken.

Wegen der bisher erfassten Schadholzmengen wurde der Kreis Olpe vom Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland flächendeckend als Hauptschadensgebiet eingestuft, so dass die Voraussetzungen für eine Schonzeitaufhebung vorliegen.

Über Schonzeitaufhebungen für einzelne Jagdbezirke bereits ab dem 1. April wird die untere Jagdbehörde nur auf Antrag und im begründeten Einzelfall unter Beteiligung des Kreisjagdberaters entscheiden.

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30.03.2021 

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