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Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreis Olpe nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Beistandschaften

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Beistandschaften


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre Sozialdaten werden erhoben, um

  1. bei Ihnen als Antragsteller/in, um Ihren Antrag bearbeiten zu können
  2. bei Ihnen als Dritten, um
    • die Vaterschaft rechtlich feststellen zu können beziehungweise
    • den Unterhaltsanspruch des Kindes geltend zu machen.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 18 Abs.1 und 2, 62 Abs.2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGBVII) im Rahmen der Beratung und Unterstützung und in Verbindung mit §§ 1712 bis 1717 BGB, § 68 Abs. 1 und 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) im Rahmen einer Beistandschaft


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre Sozialdaten werden weitergegeben an:

  • gegebenenfalls das Geburtsstandesamt des Kindes zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der Vaterschaft,
  • soweit einschlägig und erforderlich, an Sozialversicherungsträger, Jobcenter, Arbeitgeber bei gesetzlicher Unterhaltspflicht,
  • Gerichte, wenn erforderlich, zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Kindes,
  • den Elternteil, der die Beratung/Unterstützung bzw. Beistandschaft beantragt hat, als gesetzlichen Vertreter des Kindes.


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung für 10 Jahre beim Jugendamt gespeichert.

Die Aufbewahrungsfristen beginnen bei Akten über Beistandschaften für Minderjährige mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die ehemals minderjährige Person - soweit mehrere Geschwister vorhanden sind, die jüngste, an der Angelegenheit beteiligte, ehemals minderjährige Person - das 21. Lebensjahr vollendet hat, auch wenn die Sache auf andere Weise vorher endete.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich für die antragstellende Person aus § 60 SGB I, für die unterhaltspflichtige Person aus § 1605 BGB.

  • Wenn Sie als antragstellende Person die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Beistandschaft nicht geleistet werden (§ 66 SGB I).
  • Die Auskunftspflicht der unterhaltspflichtigen Person kann zivilrechtlich vollstreckt werden.


Datenquelle/n

Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten , erheben wir Ihre Daten nur, soweit es im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, bei folgenden Personen oder Stellen:

  • dem anderen Elternteil
  • dem Finanzamt
  • der Einwohnermeldebehörde
  • dem Handelsregister
  • der Ausländerbehörde
  • den freien Trägern
  • den Sozialversicherungsträgern
  • Ihrem Vermieter/in
  • Ihrem Arbeitgeber/in
  • dem Jobcenter
  • der zuständigen Auslandsvertretung
  • den Justizbehörden
  • der Polizei


Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Familienname, Vornamen, Familienstand
  • gegebenenfalls Geburtsdatum und Geburtsort, gegebenenfalls Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • gegebenenfalls Arbeitgeber, gegebenenfalls Dauer, Art, Umfang der Beschäftigung, gegebenenfalls Kündigungsgrund, gegebenenfalls Art und Dauer des Bezugs von Sozialleistungen, gegebenenfalls Art und Dauer des Studiums


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Beurkundung

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Beurkundung


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um die von Ihnen gewünschte Beurkundung durchführen zu können.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 59, 60, 62 Abs. 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verarbeitet.


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

  • das Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes beurkundet wurde (für im Ausland geborene Kinder an das Standesamt I in Berlin)
  • der andere Elternteil
  • soweit ergänzend oder abweichend vorhanden, auch an andere gesetzliche Vertreter
  • gegebenenfalls das Jugendamt, das Ihr Kind in der zu beurkundenden Angelegenheit gesetzlich vertritt
  • gegebenenfalls das Jugendamt, in dessen Bereich Ihr Kind geboren wurde, zur Eintragung ins Sorgeregister (bei im Ausland geborenen Kindern an das Landesjugendamt Berlin)
  • die Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden bei Beurkundungen für 120 Jahre gespeichert. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind oder das jüngste Geschwisterkind das 21. Lebensjahr vollendet.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Beurkundung nicht vorgenommen werden.


Datenquelle/n

Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, erheben wir Ihre Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, bei folgenden Stellen:

  • dem anderen Elternteil bzw. soweit ergänzend oder abweichend vorhanden, dem gesetzlichen Vertreter Ihres Kindes
  • der von Ihnen bevollmächtigten Person oder Stelle
  • der zuständigen Einwohnermeldebehörde
  • der örtlich zuständigen Ausländerbehörde
  • der zuständigen Auslandsvertretung
  • der Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen


Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Familiennamen, gegebenenfalls auch Geburtsfamiliennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • gegebenenfalls Höhe der Unterhaltsverpflichtung


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Förderung der Angebote der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Förderung der Angebote der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit §§ 3, 4, 11, 80 SGB VIII


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Förderung der Angebote der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit.


Datenquelle/n

Angaben von den Trägern der Angebote beziehungsweise Betreuer/innen


Kategorien der personenbezogenen Daten

Teilnehmer/innen
Stammdaten: Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Telefon, E-Mail

Betreuer/innen
Stammdaten: Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Telefon, E-Mail,  erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Selbstverpflichtungserklärung, Bildungsnachweise

Träger
Stammdaten: Alle relevanten Trägerangaben wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Telefon, E-Mail, Kontodaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Eltern- und Kostenbeiträge

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Festsetzung von Eltern- und Kostenbeiträgen


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Festsetzung von Eltern- und Kostenbeiträgen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit § 23 KiBiz sowie § 90 SGB VIII, § 5 KrO NRW, § 26 KiBiz in Verbindung mit §§ 67a, 67b und 67c SGB X

Elternbeitragssatzung, Kostenbeitragssatzung


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten zu den Einkünften nicht bereitgestellt, wird der Höchstbeitrag festgesetzt.


Datenquelle/n

Angaben von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise Kindertageseinrichtungen


Kategorien der personenbezogenen Daten

Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Angaben zur Berufstätigkeit, Einkünfte, Kontodaten, Kontaktdaten, Telefon, Mail


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Jugendarbeitsschutz

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Stellungnahmen zum Jugendarbeitsschutz


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Stellungnahmen zum Jugendarbeitsschutz


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit § 14 SGB VIII, § 6 JArbSchG


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Stellungnahme zum Jugendarbeitsschutz.


Datenquelle/n

Angaben von den Minderjährigen beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht


Kategorien der personenbezogenen Daten

Kontaktdaten Familie, Geburtsdatum Kind, Informationen bezüglich Mitwirkung bei Produktionen etc.


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Jugendsozialarbeit

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Jugendsozialarbeit (Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf)


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Jugendsozialarbeit (Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf)


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Katholisches Jugendwerk Olpe e.V. FÖRDERBAND


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Unterstützung.


Datenquelle/n

Angaben von den Klienten sowie Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht


Kategorien der personenbezogenen Daten

Daten der Klienten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wohnstatus, Familiensituation, Bildungswerdegang, Schul- und/oder Berufsabschluss, Gesundheitsdaten, Hilfeplanvereinbarungen


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Kindertageseinrichtungen

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§§ 24, §§ 67a, 67 b, 67 c SGB X


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Vermittlung.


Datenquelle/n

Angaben von den Erziehungsberechtigten


Kategorien der personenbezogenen Daten

Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Kontaktdaten, Telefon, E-Mail


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Festsetzung der Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Festsetzung der Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit § 26 KiBiz,  §§ 67a, 67b und 67c SGB X


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Festsetzung der Kindpauschalen.


Datenquelle/n

Angaben von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise Kindertageseinrichtungen


Kategorien der personenbezogenen Daten

Kinder und Eltern Stammdaten:
Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Telefon, E-Mail, Gesundheitsdaten zur Behinderung, Teilhabe- und Förderplan


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Tagespflegepersonen

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Festsetzung der Leistungen an die Tagespflegepersonen


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Festsetzung der Leistungen an die Tagespflegepersonen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit § 23 SGB VIII, §§ 4, 26 KiBiz,  §§ 67a, 67b und 67c SGB X


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Erlaubniserteilung zur Ausübung der Tagespflege beziehungsweise Festsetzung der Leistungen.


Datenquelle/n

Angaben von den Tagespflegepersonen


Kategorien der personenbezogenen Daten

Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Kontaktdaten, Telefon, E-Mail, Kontodaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Tagespflegeverhältnisse

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Vermittlung in Tagespflegeverhältnisse


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Vermittlung in Tagespflegeverhältnisse


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit §§ 23, 43, 72a SGB VIII, §§ 4, 26 KiBiz, §§ 67a, 67b und 67c SGB X


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, erfolgt keine Vermittlung.


Datenquelle/n

Angaben von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise Tagespflegepersonen


Kategorien der personenbezogenen Daten

Eltern und Kinder
Stammdaten: Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Kontaktdaten, Telefon, Mail, Berufstätigkeit, Arbeitgeberbescheinigung zur Arbeitszeit, Abwesenheitszeiten, Betreuungsbedarf  Tagespflegepersonen

Tagespflegepersonen
Stammdaten: Alle relevanten Personenangaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht, Kontaktdaten, Telefon, E-Mail,  Kontodaten, erweitertes amtliches  Führungszeugnis, Gesundheitsbescheinigung, Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs, Qualifikationsnachweise, Zeugnisse


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Unterhaltsvorschuss

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Unterhaltsvorschuss


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Die Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. 

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie gegebenenfalls zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger verarbeitet und gegebenenfalls zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe ebenso verarbeitet.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 68 Nr. 14  Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Die Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschussstelle an folgende Dritte übermittelt werden: 

Andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherungen, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie zum Beispiel kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, gegebenenfalls Landesjugendamt, gegebenenfalls Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Ausländerbehörden, 

Auftragsverarbeiter (zum Beispiel Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie zum Beispiel Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.


Dauer der Speicherung

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren für Antragsbewilligungen jeweils nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, werden gegebenenfalls keine Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt.

Wenn Sie als Unterhaltsverpflichteter beziehungsweise auskunftspflichtiger Arbeitgeber die Auskünfte nicht erteilen, können Bußgelder verhängt werden (§ 10 UVG). Als weitere mögliche Folge kommen die Einleitung eines unterhaltrechtlichen Verfahrens, die Arbeitgeberauskunft und gegebenenfalls eine Strafanzeige bei Leistungsfähigkeit in Betracht.


Datenquelle/n

Die Unterhaltsvorschussstelle kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein: Andere Sozialleistungsträger (zum Bewispiel Deutsche Rentenversicherungen, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie zum Bewispiel kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie zum Bewispiel Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw..


Kategorien der personenbezogenen Daten

Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet: 

  • Stammdaten inkl. Kontaktdaten:
    Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
      
  • Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff:
    Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021

Unterhaltsvorschuss, Bewilligung von Leistungen

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

§ 3 Abs. 1 DSG NRW in Verbindung mit § 6 UVG


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Kreis Olpe


Dauer der Speicherung

10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, werden keine Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt.


Datenquelle/n

Angaben von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt


Kategorien der personenbezogenen Daten

Kinder:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Berufsausbildung, Einkommen

Elternteil, bei dem das Kind lebt:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Telefonnummern, Bankverbindung


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021