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Beistandschaften

 

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Beistandschaften


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre Sozialdaten werden erhoben, um

  1. bei Ihnen als Antragsteller/in, um Ihren Antrag bearbeiten zu können
  2. bei Ihnen als Dritten, um
    • die Vaterschaft rechtlich feststellen zu können beziehungweise
    • den Unterhaltsanspruch des Kindes geltend zu machen.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 18 Abs.1 und 2, 62 Abs.2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGBVII) im Rahmen der Beratung und Unterstützung und in Verbindung mit §§ 1712 bis 1717 BGB, § 68 Abs. 1 und 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) im Rahmen einer Beistandschaft


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre Sozialdaten werden weitergegeben an:

  • gegebenenfalls das Geburtsstandesamt des Kindes zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der Vaterschaft,
  • soweit einschlägig und erforderlich, an Sozialversicherungsträger, Jobcenter, Arbeitgeber bei gesetzlicher Unterhaltspflicht,
  • Gerichte, wenn erforderlich, zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Kindes,
  • den Elternteil, der die Beratung/Unterstützung bzw. Beistandschaft beantragt hat, als gesetzlichen Vertreter des Kindes.


Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung für 10 Jahre beim Jugendamt gespeichert.

Die Aufbewahrungsfristen beginnen bei Akten über Beistandschaften für Minderjährige mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die ehemals minderjährige Person - soweit mehrere Geschwister vorhanden sind, die jüngste, an der Angelegenheit beteiligte, ehemals minderjährige Person - das 21. Lebensjahr vollendet hat, auch wenn die Sache auf andere Weise vorher endete.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich für die antragstellende Person aus § 60 SGB I, für die unterhaltspflichtige Person aus § 1605 BGB.

  • Wenn Sie als antragstellende Person die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Beistandschaft nicht geleistet werden (§ 66 SGB I).
  • Die Auskunftspflicht der unterhaltspflichtigen Person kann zivilrechtlich vollstreckt werden.


Datenquelle/n

Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten , erheben wir Ihre Daten nur, soweit es im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, bei folgenden Personen oder Stellen:

  • dem anderen Elternteil
  • dem Finanzamt
  • der Einwohnermeldebehörde
  • dem Handelsregister
  • der Ausländerbehörde
  • den freien Trägern
  • den Sozialversicherungsträgern
  • Ihrem Vermieter/in
  • Ihrem Arbeitgeber/in
  • dem Jobcenter
  • der zuständigen Auslandsvertretung
  • den Justizbehörden
  • der Polizei


Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Familienname, Vornamen, Familienstand
  • gegebenenfalls Geburtsdatum und Geburtsort, gegebenenfalls Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • gegebenenfalls Arbeitgeber, gegebenenfalls Dauer, Art, Umfang der Beschäftigung, gegebenenfalls Kündigungsgrund, gegebenenfalls Art und Dauer des Bezugs von Sozialleistungen, gegebenenfalls Art und Dauer des Studiums


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021