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Unterhaltsvorschuss

 

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Unterhaltsvorschuss


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Die Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. 

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie gegebenenfalls zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger verarbeitet und gegebenenfalls zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe ebenso verarbeitet.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 68 Nr. 14  Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

Die Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschussstelle an folgende Dritte übermittelt werden: 

Andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherungen, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie zum Beispiel kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, gegebenenfalls Landesjugendamt, gegebenenfalls Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Ausländerbehörden, 

Auftragsverarbeiter (zum Beispiel Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie zum Beispiel Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.


Dauer der Speicherung

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren für Antragsbewilligungen jeweils nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde.


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Werden die Daten nicht bereitgestellt, werden gegebenenfalls keine Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt.

Wenn Sie als Unterhaltsverpflichteter beziehungsweise auskunftspflichtiger Arbeitgeber die Auskünfte nicht erteilen, können Bußgelder verhängt werden (§ 10 UVG). Als weitere mögliche Folge kommen die Einleitung eines unterhaltrechtlichen Verfahrens, die Arbeitgeberauskunft und gegebenenfalls eine Strafanzeige bei Leistungsfähigkeit in Betracht.


Datenquelle/n

Die Unterhaltsvorschussstelle kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein: Andere Sozialleistungsträger (zum Bewispiel Deutsche Rentenversicherungen, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie zum Bewispiel kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie zum Bewispiel Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw..


Kategorien der personenbezogenen Daten

Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet: 

  • Stammdaten inkl. Kontaktdaten:
    Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
      
  • Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff:
    Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.04.2021