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Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 19.03.2021 des Kreises Olpe zum Schutz gegen die Geflügelpest

 

Aufgrund § 44 der Geflügelpest-Verordnung wird Folgendes angeordnet:

  1. Den in meiner Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 19.03.2021 festgelegten Sperrbezirk hebe ich mit Wirkung zum 10.04.2021 auf.
  2. Für die im aufgehobenen Sperrbezirk gelegenen Geflügelbetriebe gelten die Anordnungen der am 19.03.2021 erteilten Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet entsprechend.
  3. Das in meiner Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 19.03.2021 festgelegte Beobachtungsgebiet hebe ich mit Wirkung zum 19.04.2021 auf. 

Diese Allgemeinverfügung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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09.04.2021