Umtauschpflicht für alte Führerscheine
Frist für graue und rosafarbene "Lappen“ läuft
In den nächsten Monaten müssen sich Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein haben, um den Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in einen neuen Kartenführerschein kümmern. Ab dem 20. Januar nächsten Jahres werden diese alten Führerscheine ungültig.
„Die Umtauschpflicht wird für uns in den kommenden Jahren zum Dauerthema“, erläutert Kreisdirektor Philipp Scharfenbaum. „Wir rechnen mit mehreren tausend Anträgen, die in der Führerscheinstelle des Kreises abzuarbeiten sind.“ Von der Sinnhaftigkeit der Aktion ist Philipp Scharfenbaum überzeugt: „Das Verfahren führt zur europaweiten Vereinheitlichung des Führerscheinwesens, zudem ist der neue Führerschein fälschungssicher“.
Siegfried Hanke ist Leiter der Führerscheinstelle und kümmert sich um die Organisation der Abläufe. „Wir empfehlen dringend, frühzeitig den notwendigen Umtauschantrag zu stellen. Wer sich erst auf den sogenannten letzten Drücker darum kümmert, muss damit rechnen, dass es für die rechtzeitige Ausstellung des neuen Kartenführerscheins zeitlich eng werden könnte“, so Hanke.
Hintergrund ist eine EU-Vorschrift, nach der sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum Jahr 2033 in den EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dabei ist der Zeitplan gestaffelt, die ganze Umtauschaktion läuft bis zum Jahr 2033. Die neu ausgestellten Führerscheine sind dann jeweils 15 Jahre lang gültig.
Der Antrag auf den Führerscheinumtausch muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Termine können ab sofort hier gebucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild.
Alle Infos, auch zu den weiteren Umtauschfristen, gibt es hier.