Corona-Notbremse - Erste Öffnungsschritte ab Freitag
Seit Mitte vergangener Woche ist der 7-Tages-Inzidenzwert im Kreis Olpe deutlich gesunken. Am heutigen Mittwoch liegt der Wert bei 91,8 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Grenze von 150. Das Gesundheitsministerium NRW hat deshalb heute mit einer Allgemeinverfügung festgestellt, dass im Kreis Olpe ab kommendem Freitag (21. Mai) erste Öffnungsschritte erfolgen können.
Konkret bedeutet dies, dass Geschäfte wieder öffnen dürfen, allerdings nur für Kunden, die vorher einen Termin vereinbart haben (Click & Meet). Außerdem gelten für den Zutritt zu den Geschäften die sogenannten drei „G“: getestet, genesen oder geimpft. Kunden müssen also entweder ein maximal 24 Stunden altes negatives Corona-Testergebnis vorlegen oder nachweisen, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate mittels PCR-Testung positiv auf Covid-19 getestet wurden oder bereits seit mindestens 14 Tagen über eine vollständige Corona-Schutzimpfung verfügen.
Frühestens am Freitag (21. Mai) ist wieder der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung (mit verbindlicher Gruppentrennung und einer dafür jeweils um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen) für alle Kinder möglich. Auch die Kinder- und Jugendarbeit kann ab kommenden Freitag wieder mehr Präsenzangebote in den Jugendgruppen und –einrichtungen vorhalten.
Die Schulen können nach den Pfingstferien ab Mittwoch, 26. Mai, zum Wechselunterricht zurückkehren.
Betroffene Eltern sollten aufgrund des bevorstehenden Wochenendes und der Pfingstferien die Informationen der jeweiligen Schule, Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson beachten.
Noch nicht aufgehoben sind die weiteren Einschränkungen aus der Bundesnotbremse. So gelten weiterhin die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr sowie strenge Kontaktbeschränkungen. Für private Treffen drinnen und draußen gilt: Es sind nur Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder des Haushalts unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Erst wenn die 7-Tages-Inzidenz für mindestens fünf Werktage stabil unter den Wert von 100 sinkt, können diese Einschränkungen aufgehoben werden.
Nutzung digitaler Apps zur Kontaktnachverfolgung
Das Gesundheitsamt weist im Hinblick auf die anstehenden Öffnungsschritte darauf hin, dass bereits seit einiger Zeit digital erfasste Daten über die Luca-App verarbeitet werden können. Der Kreis Olpe verfolgt jedoch auch weiter das Ziel, über eine zentrale Schnittstelle die von unterschiedlichen Apps zur Kontaktnachverfolgung erfassten Daten digital zu nutzen. Die verschiedenen am Markt erhältlichen Kontaktnachverfolgungs-Apps ermöglichen für Betriebe und Kunden eine digitale Abwicklung des gesamten Prozesses der Kontaktpersonennachverfolgung.