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Corona-Notbremse ab Donnerstag aufgehoben

Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Olpe seit fünf Werktagen in Folge unter der Grenze von 100 liegt, hat das Gesundheitsministerium NRW die Regelungen der Corona-Notbremse mit Wirkung vom kommenden Donnerstag (27. Mai) aufgehoben. Die Ausgangssperre tritt somit in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um 0.00 Uhr außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100.

Landrat Theo Melcher ist froh, dass die strengen Beschränkungen nun etwas gelockert werden. „Die Zahl der Neuinfektionen ist in den vergangenen Tagen deutlich zurückgegangen. Wir können also hoffen, dass der Inzidenzwert noch weiter sinkt. Trotzdem dürfen wir nun nicht leichtsinnig werden. Unser Ziel muss es sein, dauerhaft einen Inzidenzwert von unter 50 zu erreichen, um im Sommer annähernd wieder zur Normalität zurückkehren zu können. Dies kann nur gelingen, wenn wir uns weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten“, mahnt Theo Melcher.

Optimismus ist für den Landrat im Hinblick auf den Erfolg der Impfkampagne angezeigt. „Schon über die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Olpe hat die erste Corona-Schutzimpfung erhalten und auch bei den Zweitimpfungen machen wir deutliche Fortschritte“, freut sich Theo Melcher über bereits rund 25.000 Menschen mit vollständigem Impfschutz.

Zunächst werden nun die Kontaktbeschränkungen gelockert. Erlaubt sind im öffentlichen Raum ab Donnerstag Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt. Außerdem sind Treffen von höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. In beiden Fällen werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte gilt, wenn sich ausschließlich genesene oder geimpfte Personen treffen.

Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist nun wieder mit bis zu 20 Personen zulässig. Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen ist wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zulässig.

Voraussetzung: Getestet, genesen oder geimpft

Auch das Einkaufen wird erleichtert. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen ihre Kunden wieder ohne Termin empfangen. Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 Besuchern sind wieder möglich. Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen können nach vorheriger Terminbuchung wieder besucht werden.
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich zulässig.
Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste wieder beherbergen. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels oder ähnlichen Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie etwa Minigolf oder Hochseilgarten dürfen wieder öffnen.

Überall gilt: Zutritt bekommt nur, wer negativ getestet, genesen oder vollständig geimpft ist. Das negative Testergebnis darf bei Inanspruchnahme einer Leistung nicht älter als 48 Stunden sein. Geimpfte und Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt. Geimpfte und Genesene werden bei einer Personenbegrenzung nicht mitgezählt. Voraussetzung ist bei Geimpften ein vollständiger Impfschutz, bei den meisten Impfstoffen also der Erhalt von zwei Impfungen. Außerdem muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei Genesenen ist Voraussetzung, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage aber höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn sie zusätzlich auch mindestens eine Impfung erhalten haben, fällt die Begrenzung auf sechs Monate weg.

Noch keine Lockerungen gibt es für Veranstaltungen oder Versammlungen. Diese bleiben sofern sie nicht unter einen Ausnahmetatbestand der Corona-Schutzverordnung fallen, weiterhin untersagt.

Nutzung digitaler Apps zur Kontaktnachverfolgung

Das Gesundheitsamt weist im Hinblick auf die anstehenden Öffnungsschritte darauf hin, dass bereits seit einiger Zeit digital erfasste Daten über die Luca-App verarbeitet werden können. Der Kreis Olpe verfolgt jedoch auch weiter das Ziel, über eine zentrale Schnittstelle die von unterschiedlichen Apps zur Kontaktnachverfolgung erfassten Daten digital zu nutzen. Die verschiedenen am Markt erhältlichen Kontaktnachverfolgungs-Apps ermöglichen für Betriebe und Kunden eine digitale Abwicklung des gesamten Prozesses der Kontaktpersonennachverfolgung.

Alle Infos: www.kreis-olpe.de/corona

25.05.2021 

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