Bekanntmachung gemäß § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für ein Vorhaben der SL Windenergie GmbH
Die Firma SL Windenergie GmbH, Voßbrinkstraße 67, 45966 Gladbeck, hat mit Antrag vom 13.11.2019 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP 3 mit 160 m Nabenhöhe und 4.200 kW Nennleistung beantragt. Die Gesamthöhe der jeweiligen Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP 3 beträgt 229,13 m. Die Standorte für die beantragten Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Finnentrop in den Gemarkungen Fretter und Schliprüthen. Die Anlagenstandorte liegen östlich der Ortschaft Ramscheid und nördlich der Ortschaft Schöndelt.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.
Die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2021, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.
Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist der Landrat des Kreises Olpe gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU).
Für das Vorhaben wird auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Genehmigungsbehörde erachtet das Entfallen einer Vorprüfung als zweckmäßig.
Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekannt gemacht.