Sitzungen kommunaler Gremien
Hinweise zur Durchführung
Mit der seit dem 20. August geltenden Coronaschutzverordnung sind Änderungen bei der Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien verbunden, die mit Erlass vom 24. August konkretisiert wurden.
Bei einem Inzidenzwert unter 35 ist von allen Teilnehmern mindestens eine medizinische Maske zu tragen, es sei denn, es liegen medizinische Gründe vor. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Bei einem Inzidenzwert ab 35 greift die 3 G-Regel, dass heißt, Zutritt zu den Sitzungen haben nur noch Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, wobei die Testung (Antigen-Schnelltest) nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Einhaltung der Regeln wird beim Zutritt kontrolliert. Personen, die den Nachweis nicht erbringen, werden von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen. Abstands- oder Maskenpflichten bestehen dann nicht mehr.
Aktuell (Stand 24. August) liegt der Inzidenzwert über 35, so dass die 3 G-Regel gilt.
Entsprechende Nachweise einer Immunisierung oder Testung und ein amtliches Ausweispapier sind zu den Sitzungen mitzubringen.