Corona: Boosterimpfung drei Monate
nach Grundimmunisierung möglich
Das Land NRW hat mit Erlass vom 23. Dezember den zeitlichen Mindestabstand zwischen der Corona-Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung auf mindestens drei Monate festgelegt. Dadurch soll mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung ermöglicht und die Ausbreitung der Omikron-Variante gebremst werden.
Der Kreis Olpe wird die Regelung in seinem Impfzentrum ab sofort umsetzen. Eine Boosterimpfung können nur volljährige Personen erhalten.
Infos zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums um Weihnachten und Neujahr.