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Corona: Regeln für vierte Impfung/zweiten Booster im Impfzentrum

 
Eine Hand hält eine Spritze. Im Hintergrund eine Grafik des Coronavirus. © Pixabay.com

Bestimmte Personengruppen können sich ab sofort im Impfzentrum des Kreises Olpe die vierte Impfung gegen das Coronavirus – auch bekannt als zweite Boosterimpfung – geben lassen. Das Land NRW hat in seinem jüngsten Impferlass die Regeln dafür festgelegt.

Berechtigte Gruppen

Die vierte Impfdosis können erhalten:

  • Alle Personen ab 70 Jahre, frühestens drei Monate nach der Boosterimpfung
  • Alle Personen ab fünf Jahre mit Immunschwäche, frühestens drei Monate nach der Boosterimpfung
  • Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, frühestens sechs Monate nach der Boosterimpfung

Impfungen für Kinder unter zwölf Jahre nur separat

Kinder können im Impfzentrum ausschließlich in den für sie reservierten Kinderimpfzeiten geimpft werden. Für Kinder, die die vierte Impfung erhalten sollen, ist zwingend ein ärztliches Attest darüber vorzulegen, dass bei ihnen eine Immunschwäche besteht. Während der Kinderimpfzeiten können keine Personen über zwölf Jahre geimpft werden.

Die Öffnungszeiten des Impfzentrums: Mittwoch 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 18 bis 22 Uhr, Freitag 14 bis 18 Uhr, Samstag 10 bis 12 Uhr Kinderimpfen (Fünf- bis Elfjährige) sowie 13 bis 18 Uhr Personen ab zwölf Jahre, Sonntag 10 bis 13 Uhr Personen ab zwölf Jahre und 14 bis 18 Uhr Kinderimpfen (Fünf- bis Elfjährige).

+++ Am Donnerstag, 17. Februar, bleibt das Impfzentrum aufgrund der Sturmwarnung geschlossen.+++

16.02.2022 

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