Öffentliche Bekanntmachung:
Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Antrag der Stadt Lennestadt auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Stadt Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt-Altenhundem, beantragte am 17.11.2021 eine Genehmigung gemäß § 68 WHG. Die Genehmigung betrifft die Erneuerung der Gewässerverrohrung „Petmecke“ in Grevenbrück.
16.03.2022