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Öffentliche Bekanntmachung:
Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Antrag der Stadt Lennestadt auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Die Stadt Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt-Altenhundem, beantragte am 17.11.2021 eine Genehmigung gemäß § 68 WHG. Die Genehmigung betrifft die Erneuerung der Gewässerverrohrung „Petmecke“ in Grevenbrück.

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16.03.2022 

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