Was Sie mitbringen...
- Voraussetzung:
- Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungs-gesetzes, der Handwerksordnung oder Techniker:in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf (z.B. Fleischer-/ Bäcker-/ Konditor-/ Hauswirtschafts-/ Küchenmeister:in…) oder
- eine mindestens dreijährige Beschäftigung im mittleren oder gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung in der amtlichen Lebensmittelkontrolle oder
- Fachhochschulabschluss mit Diplom- oder Bachelorprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt
- Interesse an Natur- und Rechtswissenschaften
- Flexibilität
- Belastbarkeit
- Eigenverantwortung
- sichere Anwendung der MS-Office-Produkte
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, das private Kfz gegen Erstattung der Kosten nach dem Landesreisekostengesetz NRW für dienstliche Zwecke einzusetzen
- Bereitschaft, den Dienst auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu verrichten und sich an einer geregelten Rufbereitschaft zu beteiligen