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Abfrage Meldedaten Tierseuchenkasse NRW

Im Rahmen einer Überprüfung des Datenbestandes aller Nutztierhalter im Kreis Olpe ist aufgefallen, dass bei etlichen Tierhalter:innen keine Registriernummer der Tierseuchenkasse NRW hinterlegt ist.

Wer Equiden (Pferde, Esel), Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln), Gehegewild, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas) oder Bienen hält, ist verpflichtet, dies bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

Sollten aktuell oben genannte Nutztiere gehalten werden, bittet der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung darum, ihm die Registriernummer der Tierseuchenkasse NRW sowie die entsprechende HI-Tier-Nummer mitzuteilen.

Für den Fall, dass die Tierhaltung noch nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet wurde, wird darum gebeten, die Anmeldung dort vorzunehmen (https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/) und im Anschluss die Registriernummer per Mail an veterinaeramt@kreis-olpe.de mitzuteilen.

Da Anmeldungen von Tierhaltungen nur schriftlich bei der Tierseuchenkasse NRW erfolgen dürfen, ist von telefonischen Anmeldungen abzusehen.

Pferdehalter, die ihre Pferde in registrierten Pensionsbetrieben untergebracht haben, benötigen keine eigene Registriernummer, da die Pferde dann über den Pensionsbetrieb angemeldet werden.