Benötigte Antragsunterlagen:
- Antrag
- Zeugnis über Sach- und Fachkunde
- Bedürfnisnachweis (Mitgliedschaft im entsprechenden Verein, Waffenbesitzkarte)
- Beschussbescheinigung des Böllers
- Merkblatt
Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Erlaubnisinhaber werden auf den Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich schriftlich hingewiesen.