Zur Teilnahme an einem Sach- und Fachkundelehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme ist für die Erteilung der Sprengstofferlaubnis erforderlich.
Benötigte Antragsunterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses