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Zur Teilnahme an einem Sach- und Fachkundelehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme ist für die Erteilung der Sprengstofferlaubnis erforderlich.

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Antrag
  • Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses