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Geflügelpest in Nachbarkreisen aufgetreten -
Kreis Olpe nun von Überwachungszonen betroffen

Kreis Olpe. In den Nachbarkreisen Siegen-Wittgenstein und Oberbergischer Kreis sind Fälle von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – bei einem Händler für Rassegeflügel und in einer Hobbyhaltung aufgetreten. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am 31. Oktober 2022 bestätigt.

Interaktive Karte der Sperrzone

In den genannten Kreisen wurden je eine 3-Kilometer-Schutzzone und eine 10-Kilomter-Überwachungszone eingerichtet – von der letztgenannten ist der Kreis Olpe in beiden Fällen betroffen und hat ebenfalls diese Zonen eingerichtet.  Alle Geflügelhaltungen in diesem Bereich werden derzeit ermittelt, die epidemiologischen Ermittlungen des Kreisveterinäramtes laufen. Immerhin gibt es 134 Betriebe mit Geflügelhaltung in den sogenannten Überwachungszonen (früher: Beobachtungsgebiet). Ob Sie als Tierhalterin bzw. Tierhalter von der Sperrzone betroffen sind, können Sie in dieser interaktiven Karte einsehen.

Sämtliches Geflügel zu schützen

In diesen Zonen muss sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen untergebracht werden, so dass sie vor einem Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt sind. Zudem haben tierhaltende Betriebe dem Veterinäramt des Kreises Olpe unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts anzuzeigen. Gemeldet werden sollen neben Hühnern, Bestände von Enten, Puten, Gänsen und Wachteln. Den Meldebogen findet man hier: Meldung.

Kranke und tote Tiere melden

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, ist es außerdem unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhaltenden dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen.

Weiterhin sind die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Errichtung einer funktionierenden Barriere zwischen den Lebensräumen von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer oder Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen ist dabei wesentlich.

Besondere Vorsicht geboten

Besondere Vorsicht ist geboten an gemeinsamen genutzten Wasserflächen von wildlebenden Wasservögeln und Nutzgeflügel. Hiervon geht ein sehr hohes Risiko der Viruseinschleppung aus.

Hier die erlassenen Allgemeinverfügungen des Kreises Olpe:

Allgemeinverfügung Überwachungszone GM Reichshof Stand 02.11.2022

Allgemeinverfügung Überwachungszone GM Reichshof Stand 02.11.2022

Geflügelpest © Kreis Olpe
Die Geflügelpest ist in Nachbarkreisen nachgewiesen worden, daher gelten nun in manchen Bereichen des Kreises Olpe verschärfte Vorschriften für das Halten von Geflügel. © Kreis Olpe
03.11.2022