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Krankentransport

Die Kreisverwaltung Olpe führt als Träger des Rettungsdienstes unter anderem Transporte im sogenannten „qualifizierten Krankentransport“ durch. Hierbei liegen bei der zu transportierenden Person regelhaft keine direkten medizinischen Notfälle vor, sondern es müssen beispielsweise erkrankte oder nicht gehfähige Personen von Ihrer Wohnanschrift zu ambulanten oder stationären Behandlungen beziehungsweise von dort zurück zur Wohnanschrift transportiert werden.

Die Notwendigkeit eines „qualifizierten Krankentransportes“ (spezielle Ausstattung des Transportfahrzeugs oder Notwendigkeit einer bestimmten medizinischen Ausbildung des begleitenden Personals) wird von der behandelnden Person im ärztlichen Dienst in einer entsprechenden Transportverordnung ausgewiesen.

Alternativ kann das ärztliche Fachpersonal auch eine Verordnung für einen sogenannten „nichtqualifizierten Krankentransport“ ausstellen. Dieser kann dann auch durch eines der ansässigen privaten Transportunternehmen durchgeführt werden.

Insbesondere bei Verordnung eines „qualifizierten Krankentransportes“ ist es dringend erforderlich, dass Sie sich vorab unter Vorlage der Transportverordnung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und diesen Transport entsprechend genehmigen lassen. Ohne eine entsprechende Genehmigung müssten die entsprechenden Gebühren ansonsten Ihnen privat berechnet werden.

Ausnahmen von der vorherigen Genehmigungspflicht bestehen bei nicht planbaren Krankentransporten. Hier kann gegebenenfalls auf die vorherige Genehmigung verzichtet oder eine solche nachgereicht werden.

Um einen Krankentransport zu bestellen, wählen Sie die Rufnummer 02761/19222. Die Fahrzeuge des Krankentransportes werden, ebenso wie die Fahrzeuge der Notfallrettung, durch die Rettungsleitstelle der Kreisverwaltung Olpe disponiert.