Proben zur Untersuchung auf Trichinen
Für die Abgabe von Trichinenproben durch die Jagdausübungsberechtigten ist folgendes zu beachten:
- Die Trichinenproben können nur noch ausschließlich über die oben genannten Adressen dem Veterinäramt zugeleitet werden. Die Annahme der Proben durch das Fleischhygienepersonal fällt weg. Davon unberührt bleibt, dass jeder die Proben im Auftrag des Jagdausübungsberechtigen überbringen darf.
- Nicht oder nicht vollständig ausgefüllte Wildursprungsscheine führen dazu, dass die Proben nicht mehr angenommen werden. Dazu gehört auch die Erklärung zu den bedenklichen Merkmalen!
- Sollte der Erleger nicht mit dem Probennehmer übereinstimmen oder nicht die Berechtigung zur Entnahme haben (Übertragung der Probenentnahme durch die Behörde), so ist der Probennehmer auf dem Wildursprungsschein unter „Antragsteller“ zu vermerken.
- Die Kennzeichnung der Proben muss eindeutig sein (Nummer der Wildursprungsmarke auf dem Wildursprungsschein und der Probe). Nicht oder nicht richtig gekennzeichnete Proben dürfen nicht mehr angenommen werden.
- Jede Probe ist einzeln in einem flüssigkeitsundurchlässigen Beutel oder Becher zu verpacken. Der Wildursprungsschein darf keinesfalls mit der Trichinenprobe im selben Beutel verpackt werden, da er ansonsten durchweicht und nicht mehr gesiegelt werden kann, was eine ordnungsgemäße Dokumentation der Untersuchung unmöglich macht. Am besten wird die Probe in einen zugeknoteten Gefrierbeutel gepackt. Dieser wird dann zusammen mit dem zugehörigen Wildursprungsschein in einen kleinen Plastikbeutel gepackt und so abgegeben.
- Die Probenmenge darf insgesamt 50g nicht unterschreiten!
- Die Durchschrift des Wildursprungsscheins (Blatt 4, gelb) ist vom Jagdausübungsberechtigten aufzubewahren (2 Jahre) und dem Veterinäramt bei möglichen Kontrollen als Beleg für die erfolgte Untersuchung vorzulegen.
- Vor der ersten Abgabe der Proben muss die Übertragung der Entnahmetätigkeit bei der für den Wohnort zuständigen Behörde beantragt werden. In den Fällen, in denen dies nicht der Kreis Olpe ist, ist die Genehmigung des zuständigen Kreises bei der ersten Abgabe mit einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Sachkunde der Trichinenroben-Entnahme (nicht gleichbedeutend mit der kundigen Person!) anzufügen.