Ruhestörende Tätigkeiten sind zur Nachtzeit in der Regel verboten. Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen können ruhestörende Tätigkeiten/Arbeiten zur Nachtzeit zugelassen werden.
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Ruhestörende Tätigkeiten sind zur Nachtzeit in der Regel verboten. Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen können ruhestörende Tätigkeiten/Arbeiten zur Nachtzeit zugelassen werden.