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Wer darf die Einmessungen vornehmen?

Anträge zur Gebäudeeinmessung können Sie bei allen hierzu befugten Vermessungsstellen, das sind in Nordrhein-Westfalen die Katasterbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure, stellen. Die Anschriften der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure im Kreis Olpe finden Sie auf dieser Seite unter Dokumente. Die Anschrift der Katasterbehörde finden Sie in der Randspalte. Unter Externe Links finden Sie auch die Liste aller Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen. Erteilen Sie den Einmessungsauftrag immer schriftlich mit dem Hinweis an die Vermessungsstelle, den Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation beim Kreis Olpe hiervon in Kenntnis zu setzen.