Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine werden automatisch verlängert
Das Bundesinnenministerium hat eine Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der alle am 1. Februar 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden. Betroffen sind also alle Personen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind und in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben.
Die Verlängerung muss nicht förmlich beantragt werden, und Geflüchtete müssen in diesem Zusammenhang die Ausländerbehörde – auch im Kreis Olpe - nicht aufsuchen. Andere Behörden sind über diese Verlängerungen informiert.