Neue Sportförderrichtlinien des Kreises Olpe treten zum 1. Januar 2024 in Kraft
Presseinfo Nr. 195/2023 vom 21.12.2023
In Anerkennung der besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports fördert der Kreis Olpe Sportvereine und Sportfachverbände. Maßgebend sind hier die Sportförderrichtlinien des Kreises Olpe, die zu gegebener Zeit angepasst werden. So hat der Kreistag in seiner Sitzung am 25. September 2023 Änderungen der Sportförderrichtlinien beschlossen, die nun zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Gegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen:
- die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei der Teilnahme an nationalen Nachwuchs-Meisterschaften (neu eingefügt als Ziff. 6). Mit diesem finanziellen Zuschuss werden Vereine unterstützt, deren Sportlerinnen und Sportler sich für den Endkampf einer Deutschen Nachwuchs-Meisterschaft (max. U 23) qualifiziert haben. Insgesamt stellt der Kreis Olpe hierfür jährlich 5.000 Euro zur Verfügung. Der Kreissportbund Olpe nimmt die Förderanträge der Vereine entgegen und kümmert sich um die Zuteilung der Mittel. Nicht verbrauchte Gelder aus diesem Topf fließen zurück an den Kreis;
- die Konkretisierung der Antragsberechtigung für Sportvereine (Ziff. 7.1, zuvor Ziff. 6.1);
- die Erhöhung der Höchstförderung für die Instandsetzung von Armaturen und Wasserleitungen von Sanitäranlagen sowie Heizungsanlagen in Umkleidegebäuden von 2.000 auf 4.000 Euro (Ziff. 3.2 Abs. 2);
- die Erhöhung der Höchstförderung für Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung von 2.000 auf 4.000 Euro (Ziff. 3.8).
Die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Sportförderrichtlinien sind auf der temporären Notfallhomepage des Kreises Olpe abzurufen.
Die Leistungen nach diesen Sportförderrichtlinien stellen übrigens eine freiwillige Leistung des Kreises Olpe dar und werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch auf die Sportförderung durch den Kreis Olpe.