Welche Kosten entstehen?
Auszug aus der aktuellen Kostenordnung :
Normalherstellungskosten | Kosten | Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer |
bis 25.000 € | 590,00 € | 702,10 € |
bis 100.000 € | 830,00 € | 987,70 € |
bis 350.000 € | 1070,00 € | 1273,30 € |
bis 600.000 € | 1550,00 € | 1844,50 € |
bis 1.000.000 € | 2270,00 € | 2701,30 € |
Sowohl die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure als auch wir als Katasterbehörde des Kreises Olpe sind an die Kostenordnung gebunden und berechnen für die Einmessung die gleichen Kosten.
Zusätzliche Kosten bei einer zwangsweisen Einmessung durch die Katasterbehörde
Kommen Sie der Aufforderung zur Gebäudeeinmessung nach einem Monat nicht nach, wird das Gebäude durch uns eingemessen. Hierbei entstehen Ihnen Mehrkosten in Höhe von 100,00 Euro.