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Gebühren

 

Bei der Antragsstellung ist ein Betrag von 255 Euro pro Person bzw. zusätzlich 51 Euro für jedes mit einzubürgernde Kind unter 16 Jahren als Vorauszahlung zu entrichten. Hiermit sind die vollen Kosten für das Einbürgerungsverfahren gedeckt.

Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, erhalten Sie eine Rückerstattung von einem Viertel Ihres Betrages.