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Einbürgerungsfeier im Kreishaus

Presseinfo Nr. 102/2024
 

Deutschland hat 58 Staatsangehörige hinzugewonnen: In einem feierlichen Rahmen haben kürzlich 32 Frauen und Mädchen sowie 26 Männer und Jungen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.  Sie stammen aus 19 Herkunftsländern und leben alle bereits mehrere Jahre in Deutschland – das ist eine der vielen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Die Jüngsten in ihren Reihen waren zwei kleine Mädchen aus einem afrikanischen Land, der älteste ein Mann aus einem benachbarten EU-Staat.

Feierliches Gelöbnis

Bei der Feier leisteten alle über 16-Jährigen ein Gelöbnis und verpflichteten sich damit, das Grundgesetz und alle Gesetze der Bundesrepublik zu achten und dem Land niemals Schaden zuzufügen.

"Deutschland steht für klare Bekenntnisse"

„Deutschland steht für klare Bekenntnisse“, betonte Landrat Theo Melcher. „Deutscher oder Deutsche zu sein bedeutet, klare Jas und klare Neins zu vertreten: ein klares Nein zu Rassismus, Antisemitismus und jeder Form von Diskriminierung. Und ein klares Ja zu Frieden, Freiheit, Sicherheit und Gleichberechtigung. Das sind unsere Werte.“ 

Nach dem gemeinsamen Singen der Nationalhymne überreichte der Landrat jedem und jeder Einzelnen die Einbürgerungsurkunde, dazu eine handliche Ausgabe des Grundgesetzes. Mit der Einbürgerungsurkunde können die frischgebackenen Staatsbürgerinnen und -bürger nun in das Rathaus ihres Wohnortes gehen und ihren Personalausweis und Reisepass beantragen.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Ausländische Personen, die sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben möchten, müssen viele Vorgaben erfüllen. So müssen sie seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland leben, Sprachkenntnisse und Wissen über Deutschland und seine Kultur nachweisen sowie ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen ohne staatliche Hilfe bestreiten. Außerdem dürfen Bewerberinnen und Bewerber keine Straftaten begangen haben. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dauert das Einbürgerungsverfahren durchschnittlich drei bis vier Monate.

Doppelte Staatsbürgerschaft begehrt

Sehr stark gestiegen ist das Interesse, seit der Bund im Juni dieses Jahres das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert hat. Seitdem ist eine doppelte Staatsbürgerschaft in den meisten Fällen möglich; die alte Staatsangehörigkeit muss nicht mehr aufgegeben werden. Das hat die Nachfrage so stark erhöht, dass Termine für Einbürgerungs-Interessierte beim Ausländeramt des Kreises Olpe bis September 2025 ausgebucht sind. 

Leerer großer Sitzungssaal geschmückt mit Deutschlandflagge. © Kreis Olpe
Die Einbürgerungsfeier fand im großen Sitzungssaal des Kreishauses in Olpe statt. © Kreis Olpe

28.08.2024 

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