Jagdbeirat / Jagdberatung
Bei jeder unteren Jagdbehörde wird ein Jagdbeirat gebildet. Dieser Jagdbeirat setzt sich zusammen aus drei Jägerinnen oder Jägern, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Landwirtschaft, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Forstwirtschaft, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Jagdgenossenschaften, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Naturschutzes, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Forstbehörde, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Tierschutzes und dem Landrat des Kreises, der die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahrnimmt. Die Mitgliederinnen und Mitglieder des Jagdbeirates sind ehrenamtlich tätig.
Der Jagdbeirat wählt aus seiner Mitte die Jagdberaterin beziehungsweise den Jagdberater und dessen Vertretung. Die Jagdberaterin beziehungsweise der Jagdberater und dessen Vertretung müssen in jagdlichen Angelegenheiten erfahren sein.
Die Jagdbeiräte und die Jagdberaterin beziehungsweise der Jagdberater haben die Aufgabe, die untere Jagdbehörde in jagdfachlichen Fragen zu beraten. Die Jagdbeiräte sind darüber hinaus in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.