Jagdgenossenschaften
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die untere Jagdbehörde. Daher ist die untere Jagdbehörde zu der Genossenschaftsversammlung einzuladen und von dem Vorstand innerhalb einer Frist von einem Monat über Beschlüsse der Jagdgenossenschaft zu unterrichten. Die Jagdgenossenschaft ist verpflichtet, ein Jagdkataster über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu führen und fortzuschreiben.
Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in der Regel durch Verpachtung.
Im Kreis Olpe gibt es derzeit 86 Jagdgenossenschaften.