Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 8 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie i.V.m. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hat mit Antrag vom 25.10.2023 die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 (Leistung 6,0 MW, Rotordurchmesser 150 m, Nabenhöhe 169 m, Gesamthöhe 244 m) beantragt.
Die Standorte für die beantragten Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Finnentrop in den Gemarkungen Lenhausen und Schönholthausen. Die Anlagenstandorte liegen östlich der Ortschaft Lenhausen und nordöstlich der Ortschaft Rönkhausen.