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Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 8 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie i.V.m. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Antrag der Firma Ørsted Onshore Deutschland GmbH auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Kirchhundem.

 

Die Firma Ørsted Onshore Deutschland GmbH, Gesandtenstraße 3, 93047 Regensburg, hat mit Antrag vom 03.09.2024 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Renewable Energy SGRE, Typs SF 170 (Leistung 6,6 MW, Rotordurchmesser 170 m, Nabenhöhe 165 m, Gesamthöhe 250 m) beantragt.

Die Standorte für die beantragten Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Lennestadt in der Gemarkung Kirchveischede und auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchhundem in der Gemarkung Kirchhundem. Die Anlagenstandorte liegen südlich der Ortschaften Kirchveischede und Bilstein und nordöstlich der Ortschaft Benolpe.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden sie hier.

Alle Antragsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung. 

Wichtiger Hinweis zum Download von Antragsunterlagen:

Bei den Antragsunterlagen handelt es sich in der Regel um Dateien mit einem sehr großen Datenvolumen. Um den Download zu vereinfachen, werden die Daten in komprimierter Form in einer Cloud des Kreises Olpe bereitgestellt. Bevor Sie die Dateien öffnen können, ist es daher erforderlich, diese vorher auf Ihrem PC zu speichern.

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28.10.2024