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Informationen für Jagdpächterinnen und Jagdpächter

Jagdpächterinnen und Jagdpächter müssen die Flächen ihres Jagdreviers in den Jagdschein eintragen lassen. Das gleiche gilt für Inhaberinnen und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Bitte legen Sie für die Eintragung den Jagdpachtvertrag oder den Jagderlaubnisschein bei der unteren Jagdbehörde an ihrem Wohnsitz vor.