Vor allem Aufwendungen für „Soziales“ prägen den Kreishaushalt 2025
Presseinfo Nr. 147/2024
Landrat und Kämmerer erläutern Eckdaten des Entwurfs / 98 Prozent für Pflichtaufgaben
Im Rahmen eines Pressegesprächs stellten am Dienstag (12. November 2024) Landrat Theo Melcher und Kämmerer Klaus Müller die Eckdaten des Kreishaushaltes für das Jahr 2025 vor.
Der annähernd 500 Seiten starke Produktplan bestimmt das Handeln der Kreisverwaltung in all den breitgefächerten Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
„Den Bürgerinnen und Bürgern soll deutlich werden, wofür der Kreis Olpe steht“, so Landrat Melcher. „Der Kreis Olpe ist es, der den Rettungsdienst betreibt und allein hierfür und den Brand- und Bevölkerungsschutz ca. 160 Bedienstete rund um die Uhr vorhält, damit jederzeit der Rettungswagen kommt, der mehr als 100.000 Menschen mit Trinkwasser versorgt, der 130 km Straßen in gutem Zustand erhält, der die Betreuung von 5.600 Kindern in Kita und Tagespflege finanziert, der soziale Leistungen für Ältere und Pflegebedürftige gewährt, der sich um Kinder und Jugendliche kümmert, die Hilfe benötigen, der dafür sorgt, dass Busse fahren, der drei Berufsschulen und drei Förderschulen unterhält und sich auch darum kümmert, dass der Müll an jedem Haus abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt wird – und das ist längst nicht alles“, so der Landrat.
Zwei Drittel der Aufwendungen für „Soziales“
Insgesamt weist der Entwurf des Kreishaushalts 2025 Aufwendungen von 343 Mio. Euro aus. Davon entfallen mit 233 Mio. Euro mehr als zwei Drittel auf den Bereich „Soziales“:
- 53 Mio. Euro als Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (davon rund 90 Prozent für die Eingliederungshilfe, also Leistungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben);
- 54 Mio. Euro für „Soziale Leistungen“ (Grundversorgung, stationäre und ambulante Hilfe, Eingliederungshilfe, sonstige soziale Leistungen wie Zuschüsse an Beratungsstellen sowie Leistungen für Schwerbehinderte);
- 126 Mio. Euro für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Förderung von Kindern in 103 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen mit insgesamt 5.600 Betreuungsplätzen, Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sowie sonstige Leistungen wie Elterngeld).
98 Prozent für gesetzlich vorgeschrieben Pflichtaufgaben
Ohnehin, darauf verwiesen Landrat Melcher und Kämmerer Müller unisono, würden 98 Prozent der Haushaltsaufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben verwendet.
„Pflichtaufgabe heißt“, so der Landrat, „die müssen wir erbringen, egal, ob wir dafür das Geld von Land oder Bund in ausreichendem Maße bekommen.“
Lediglich 2 Prozent entfielen auf sogenannte freiwillige Ausgaben wie die Kultur- und Sportförderung.
Kreisumlage
Die Erträge durch Zuwendungen von Bund und Land, Gebühren und anderen Einnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus, die immer höher werdenden Aufwendungen zu decken. Und da der Kreis keine Steuern erheben darf, schreibt die Kreisordnung NRW (§ 56 Abs. 1 KrO NRW) vor, eine Umlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erheben. Das ist die vielzitierte Kreisumlage.
Diese beläuft sich für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 178 Mio. Euro (113 Mio. Euro allgemeine Kreisumlage und 65 Mio. Euro Jugendamtsumlage). Das sind rund 6,6 Mio. Euro mehr als 2024 (+ 3,9 Prozent).
„Wer die Musik bestellt …“
„Soweit dies aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen überhaupt möglich ist, haben wir alle Einsparmöglichkeiten genutzt“, versicherte Kämmerer Klaus Müller. Da aber Bund und Land keinen auskömmlichen Ausgleich zur Umsetzung der vorgeschriebenen Aufgaben leisten, müsse die kommunale Familie die Belastungen schultern. Das Motiv „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ greife hier nicht, so der Kämmerer des Kreises Olpe.
Multiple Krisenlagen
Landrat Theo Melcher erinnerte daran, dass die Haushaltssituation von Kreis, Städten und Gemeinden zuletzt von großen multiplen Krisenlagen bestimmt gewesen sei. „Die damit verbundenen Kosteneffekte - hauptsächlich die inflationsgetriebenen Preisanstiege und der historisch hohe Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - haben insbesondere im Jahr 2024 zu einem sprunghaften Anstieg auf der Aufwandseite geführt.“
Land und Bund sind gefordert
Der Landrat fordert ganz klar: „Wir können nicht ständig höhere Leistungen gewähren, ohne dass die dazu erforderlichen Mittel von Land und Bund zur Verfügung gestellt werden. Das führt am Ende dazu“, so der Landrat weiter, „dass die Letzten in der Kette die Zeche zu zahlen haben: die Städte und Gemeinden, denen am Ende nichts anderes bleibt, als an der Steuerschraube zu drehen.“ Melcher appelliert daher an den Gesetzgeber: „Wer Leistungen gesetzlich regelt, muss auch für die dauerhafte und auskömmliche Finanzierung sorgen. Ja, es muss der Satz gelten: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch! Wir alle - Kreis, Städte und Gemeinden – sollten dies wieder und wieder mit aller Deutlichkeit an Bund und Land adressieren!“, so der Aufruf des Landrats zum Schulterschluss der kommunalen Familie.
Zeitplan
Die öffentliche Vorstellung der Eckdaten des Kreishaushaltes 2025 erfolgt zu einem frühen Zeitpunkt des Abstimmungsprozesses. Vor 14 Tagen sind sie zur Benehmenserstellung an die Bürgermeister der sieben kreisangehörigen Städte und Gemeinden versandt worden, die nun Gelegenheit zur Stellungnahme haben, ehe der Entwurf des Kreishaushaltes 2025 inklusive besagter Stellungnahmen der Bürgermeister am 16. Dezember in den Kreistag eingebracht wird. Der Politik obliegt es dann, über den Entwurf der Kreisverwaltung zu beraten. Den Beschluss über die endgültige Fassung des Kreishaushalts fällt der Kreistag in seiner Sitzung am 17. März 2025.
Zum Download steht hier eine Präsentation zu den Eckdaten des Haushalts zur Verfügung.