Fischereipachtverträge
Die Verpächterin beziehungsweise der Verpächter ist verpflichtet, den Abschluss und die Änderung eines Fischereipachtvertrages der Kreisverwaltung Olpe innerhalb eines Monats nach Abschluss des Vertrages anzuzeigen.
Abschluss und Änderungen eines Fischereipachtvertrages bedürfen der Schriftform. Die Pachtzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen.
Die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Olpe kann versagt werden, wenn die Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes nicht sichergestellt ist oder die Pächterin beziehungsweise der Pächter nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Hege bietet.