Zulassung zur Fischerprüfung
Den Antragsvordruck für die Zulassung zur Fischerprüfung erhalten Sie hier zum Download als PDF-Dokument. Außerdem sind Vordrucke bei den Leiterinnen und Leitern der Vorbereitungslehrgänge erhältlich.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn der Kreisverwaltung Olpe vorzulegen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und leserlich aus. Dem Antrag ist eine Kopie des Personal- oder Kinderausweises beizufügen.
Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:
- Personen, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
- Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bereich des Kreises Olpe nachweisen können; es sei denn, sie legen eine Ausnahmegenehmigung der an sich zuständigen Fischereibehörde vor.