Sprungziele
Inhalt

Ablauf

 

Die Prüfung findet jährlich im April / Mai statt. Der schriftliche Prüfungstermin wird von der oberen Jagdbehörde landeseinheitlich, meistens auf den letzten Montag im April, festgesetzt. Ort und Zeitpunkt der einzelnen Prüfungsabschnitte werden bei der Zulassung bekanntgegeben.

Die Jägerprüfung umfasst im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil folgende Sachgebiete: 

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Naturschutz.
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge es Land- und Waldbaues, Wildschadensverhütung.
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen).
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

Die Schießprüfung besteht aus drei Teilen. Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt (Rehbockscheibe) sowie fünf Schüsse stehend freihändig (laufender Keiler) abzugeben. Beim Flintenschießen sind zehn bewegliche Ziele (Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen.