Zulassungsvoraussetzungen
Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Kreisverwaltung Olpe einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:
- Ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr.
- Ein Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe.
- Ein Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur „kundigen Person“ nach der Hygieneverordnung.
- Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
- Eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses.