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Zulassungsvoraussetzungen

Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Kreisverwaltung Olpe einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr.
  2. Ein Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe.
  3. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur „kundigen Person“ nach der Hygieneverordnung.
  4. Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
  5. Eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses.