Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen
Es muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachgewiesen werden. Wenn der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss der Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein
Weiterhin ist ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten jährlichen Mindestbruttogehalt vorzulegen. Die Höhe des Mindestgehalts wird jährlich an die Gehaltsentwicklung angepasst. 2019 muss das Jahresbruttogehalt mindestens 53.600 € betragen. Wird dieses Einkommen erreicht, bedarf die Erteilung der Blauen Karte EU nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Für sogenannte Mangelberufe, wie beispielsweise Informations- und Kommunikationsfachleute, Ingenieurinnen und Ingenieure, Mathematikerinnen und Mathematiker oder Humanmedizinerinnen und Humanmediziner, liegt diese Mindestgrenze im Kalenderjahr 2019 bei 41.808 €.